Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/wirtschaft/arbeiten/arge/service/download_center.php 12.01.2024 10:28:47 Uhr 19.03.2024 06:55:22 Uhr

Hier finden Sie ausfüllbare Formulare zum Download

Ihre Anliegen online schnell erledigen

Unter www.jobcenter.digital können Sie bereits seit Mai 2019 ihren Antrag auf Weiterbewilligung online stellen oder Veränderungen mitteilen. Das Angebot wurde nun kurzfristig ausgeweitet. Ab sofort können Sie, wenn Sie bereits einen Online Zugang zu jobcenter.digital haben oder eine neue Registrierung vornehmen, den Postfachservice als neuen Service nutzen. So können Sie schnell und sicher mit uns kommunizieren! Dabei kann es um ganz verschiedene Anliegen gehen, wie beispielsweise Fragen zu Miete und Heizkosten, zur Beantragung von Leistungen oder alle weiteren Fragen, die Sie an uns richten möchten. Der neue Service funktioniert natürlich auch mobil über Ihr Smartphone.

Ihr Weg zu jobcenter.digital wird hier erläutert.

Leider können wir Ihnen das Handbuch zu jobcenter.digital als PDF nicht Barrierefrei anbieten. Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen wenden Sie sich bitte an das Servicecenter unter der Telefonnummer 0351 4751730 oder schreiben eine Mail an Jobcenter-Dresden@jobcenter-ge.de

Datenschutz im Jobcenter

Arbeitsuchende erhalten Leistungen, die ihren Unterhalt sichern sollen. Diese Grundsicherung wird in der Bundesrepublik durch das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt. Die über 400 Jobcenter in Deutschland haben die Aufgabe, die Leistungen nach dem SGB II zu gewähren. Je nach der individuellen Situation bzw. der Bedürftigkeit fallen diese unterschiedlich hoch aus. Um die Leistungen richtig berechnen zu können, ist es für die Jobcenter notwendig, von Ihnen Auskünfte einzuholen und Daten zu erheben, die Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation betreffen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit finden Sie die folgenden Antragformulare:

  • Hauptantrag Arbeitslosengeld II und Ausfüllhinweise
  • Anlage WEP – Weitere Personen der Bedarfsgemeinschaft
  • Anlage KI - Kinder
  • Weiterbewilligungsantrag Arbeitslosengeld II
  • Anlage KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung
  • Anlage EK - Einkommenserklärung
  • Einkommensbescheinigung und Ausfüllhinweise
  • Arbeitsbescheinigung und Ausfüllhinweise
  • Anlage EKS - Erklärung zum Einkommen Selbständiger und Hinweise für Selbständige
  • Anlage VM - Vermögen 
  • Anlage VE - Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft 
  • Anlage SV - Sozialversicherung Bezieher Arbeitslosengeld II 
  • Anlage HG - Hilfebedürftigkeit bei Haushaltsgemeinschaft 
  • Anlage MEB - Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung 
  • Anlage UH1 - Unterhaltsansprüche gegenüber getrennt lebenden Ehegatten/Lebenspartnern bzw. Geschiedenen 
  • Anlage UH2 - Unterhaltsansprüche bei Schwangerschaft/Betreuung eines nichtehelichen Kindes
  • Anlage UH3 - Unterhaltsansprüche von Kindern unter 25 Jahren gegenüber einem Elternteil außerhalb der Bedarfsgemeinschaft
  • Anlage UH4 - Unterhaltsansprüche der Antragstellerin/des Antragstellers gegenüber mindestens einem Elternteil außerhalb der Bedarfsgemeinschaft
  • Anlage UF - Unfallfragebogen
  • Anlage BB - Besondere Bedarfe
  • Anlage SE - Schweigepflichtentbindung
  • VÄM - Veränderungsmitteilung

Auf den Seiten der Landeshauptstadt Dresden finden Sie folgende Antragsformulare:

Erstausstattungen

  • Antrag auf Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
  • Merkblatt Erstausstattung Wohnung
  • Antrag auf Erstausstattung für Bekleidung, bei Schwangerschaft bzw. bei Geburt
  • Merkblatt Erstausstattung Bekleidung
  • Merkblatt Erstausstattung Schwangerschaft und Geburt

Kosten für Unterkunft und Heizung

Antrag zum Umzug, Ausstellung der Zusicherung nach § 22 Abs.4 SGB II finden Sie hier:

Antrag zur Direktzahlung bezüglich der Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 7 Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) an den Vermieter/Empfangsberechtigten finden Sie hier:

Leistungen für Bildung und Teilhabe 

  • Formular zur Geltendmachung von Leistungen für Bildung und Teilhabe
  • Bescheinigung für eintägige Ausflüge und mehrtägige Fahrten
  • Antrag für Leistungen zur Lernförderung

Hinweis

Die Leistungen nach dem SGB II werden auf Antrag erbracht.

Wird der Antrag postalisch oder per E-Mail gestellt, ist das maßgebliche Datum für den Beginn der Leistungsbewilligung der Tag des Post- bzw. E-Mail-Eingangs.