Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/naturschutz.php 28.05.2024 13:43:51 Uhr 13.12.2024 14:04:06 Uhr |
Naturschutz
Vielfalt der Dresdner Landschaft
Wie nur wenige Städte in Deutschland kann sich Dresden einer überaus großen landschaftlichen Vielfalt und reichhaltigen Natur daran angepassten Tierwelt zum Ausdruck kommt. Allerdings haben Überbauung und intensive Nutzung die ursprünglichen Verhältnisse stark verändert. Von Südosten nach Nordwesten durchfließt die von breiten, unverbauten Auen gesäumte Elbe das gesamte Stadtgebiet. Die Innenstadt wird durchgrünt von teils großzügigen Parkanlagen, wie dem Großen Garten, von prächtigen Alleen und vielen, meist kleinflächigen Lebensräumen (Biotopen) von Pflanzen und Tieren. Nach Norden schließen sich an die Dresdner Elbtalweitung die Ausläufer der zum Westlausitzer Hügel- und Bergland gehörenden Lausitzer Platte, einer flachwelligen, verbreitet mit eiszeitlichen Sanden überdeckten Granithochfläche. Diese umfasst beispielsweise das kompakte Waldgebiet der Dresdner Heide, die Binnendünen des Hellers, das Schönfelder Hochland und die überwiegend landwirtschaftlich genutzten Kleinkuppenlandschaften zwischen Marsdorf und Langebrück. Im Süden reicht das von fruchtbaren Lössböden beherrschte und von mehreren Tälern wie Zschonergrund, Plauenschem Grund, Lockwitztal und Gebergrund zerschnittene Östliche Erzgebirgsvorland bis in das Stadtgebiet hinein.
Reiche Pflanzen- und Tierwelt
Trotz der tiefgreifenden Einflussnahme durch den Menschen gibt es in Dresden noch an vielen Stellen Reste naturnaher Vegetation sowie seltene und gefährdete Arten. Dazu zählen beispielsweise Laubwälder in den Seitentälern der Elbe, die an Trockenheit und Wärme angepasste Vegetation an südexponierten Elbhängen und im Plauenschen Grund, Pflanzengesellschaften der Flussufer und -auen. Die Dresdner Heide hat nicht nur Nadelholzforsten zu bieten, sondern auch Laub- und Mischwald, kleine Moorreste – darunter das bekannte Saugartenmoor – sowie kleine unverbaute Fließgewässer, allen voran die Prießnitz. Der Heller beherbergt ausgedehnte Sandtrockenrasen und Heiden. In den ländlich geprägten Stadtteilen sind Äcker, Wiesen und Weiden, Feldgehölze sowie die charakteristischen Pflanzen und Tiere der dörflichen Siedlungen anzutreffen.
In den dichter bebauten Stadtteilen sorgt der kleinräumige Wechsel standörtlicher Bedingungen und Nutzungsverhältnisse für eine bemerkenswerte Artenvielfalt mit einem hohen Anteil wärmeliebender Arten, die von den höheren Temperaturen infolge der Elbtallage und der städtischen Überwärmung profitieren. Stellvertretend genannt seien Mäuse-Gerste, Kompass-Lattich, Graukresse, Zebraspinne, Heimchen, einige Wespen-Arten. Zu typisch städtischen Vegetationstypen zählen zum Beispiel Trittrasen, Ruderalfluren, Mauerfugen-Gesellschaften und Pioniergehölze (Gebüsche, Vorwald).
Die Pflanzen- und Tierwelt speist sich aus Kulturfolgern der Siedlungen und der Agrarlandschaft, aber auch aus Arten natürlicher Lebensräume. Unter den Säugern sind Reh und Wildschwein häufig, auch Fuchs und Steinmarder, seltener ist der Dachs. An Kleinsäugern sind Igel und Maulwurf sowie mehrere Vertreter der Mäuse allgemein verbreitet. Hinzu kommen – die nicht mit den Mäusen und auch untereinander nicht verwandten! – Spitzmäuse und Fledermäuse. Letztere genießen strengen gesetzlichen Schutz, ebenso wie der einst nahezu ausgerottete Elbebiber, dessen Bestände mittlerweile wieder zugenommen haben. Viel auffälliger treten die zahlreichen Vogelarten in Erscheinung, darunter an Gebäuden nistende Arten (wie Mauersegler, Haussperling, Hausrotschwanz und Turmfalke), in Gärten beheimatete Arten wie Amsel, Star, Blau- und Kohlmeise, Garten- und Klappergrasmücke, Ringeltaube, in zunehmendem Maße auch in die Stadt einwandernde Waldvögel (wie Buchfink, Eichelhäher, Buntspecht). Am Stadtrand auf Feldern und Wiesen leben u. a. Feldlerche, Goldammer und Bachstelze. Unter den Kriechtieren (Reptilien) sind Blindschleiche, Waldeidechse und Ringelnatter anzutreffen, daneben als streng geschützte Vertreter Schlingnatter, Zauneidechse und als Rarität sogar die eingebürgerte südländische Mauereidechse; hinzu kommen mehrere Amphibienarten (Frösche, Kröten, Molche, Feuersalamander) und ein erstaunlicher, nach Verbesserung der Wasserqualität wieder angewachsener Fischreichtum der Elbe. Vervollständigt wird die Tierwelt durch die große Schar der Insekten und weiterer Wirbelloser.
Schutzmaßnahmen
Um die Vielfalt von Flora und Fauna zu erhalten und zu verbessern, werden Schutzgebiete ausgewiesen, gesetzliche Regelungen zum Arten- und Biotopschutz umgesetzt und verschiedene Landschaftspflege- und Biotopgestaltungsmaßnahmen durchgeführt.
Nähere Informationen dazu bieten der Umweltbericht "Natur und Landschaft" und die Umweltberichte "Fakten zur Umwelt" unter www.dresden.de/umweltbericht und der Themenstadtplan Dresden, Thema Naturschutzgebiete nach Naturschutzrecht.
Gesetzliche Grundlagen
Eine der wichtigsten Grundlagen für die weitere Entwicklung von Natur und Landschaft ist der Geltende Landschaftsplan Dresden, der mit Stadtratsbeschluss vom 17. Mai 2018 gültig wurde. Er gibt einen umfassenden Überblick über Natur und Landschaft im Stadtgebiet, kennzeichnet für die Bewahrung und Verbesserung von Landschaftsstruktur, Naturhaushalt und Landschaftsbild wichtige Flächen und weist Ziele und Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege auf kommunaler Ebene, das heißt auf der Ebene des Flächennutzungsplanes, auf.
Der Landschaftsplan ist auch eine wichtige Grundlage für den Vollzug der Kostenerstattungssatzung, die das Verfahren für den Ausgleich von Eingriffen in den Naturhaushalt regelt und ein entsprechendes Bewertungsverfahren der natürlichen Ressourcen festlegt.
In der Gehölzschutzsatzung der Landeshauptstadt Dresden ist der Umgang mit Bäumen und Sträuchern geregelt.
- Zur Landschaftsplanung
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Zur Kostenerstattungssatzung
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20 KB)
Diese pdf-Datei ist nicht barrierefrei, da sich der Inhalt an ein kleines Fachpublikum richtet. Informationen zum Inhalt erhalten Sie per E-Mail unter umwelt.natur@dresden.de. - Zur Gehölzschutzsatzung
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