Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.dehttps://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/baumfaellung_d115.php 25.05.2020 13:41:34 Uhr 19.01.2021 14:56:34 Uhr |
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Baumpflege/Baumfällung
Baumpflege, Baumfällung
Gehölzschutzsatzung zzgl. Informationsblatt Gehölzschutzrecht siehe unten.
In folgenden Fällen besteht ein Genehmigungsvorbehalt; Anträge (auch mit dem neuen Personalausweis mit elektronischer Signatur, s. u.) sind zu stellen:
- Grundstücke ohne Gebäude: Die Satzung gilt hier uneingeschränkt. Geschützt sind Laub-, Nadel-, Nuss- und Straßenobstbäume ab 30 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe; Obstbäume ab 60 cm; bestimmte Hecken sowie Großsträucher und Klettergehölze.
- Mit Gebäuden bebaute Grundstücke sowie Gemeinschaftsflächen in Kleingartenanlagen: Geschützt sind Laubbäume größer 1 m Stammumfang sowie die in der Gehölzschutzsatzung bestimmten Hecken, Großsträucher und Klettergehölze. Vom Schutz ausgenommen sind Obstbäume, Pappeln, Birken, Baumweiden, abgestorbene Bäume, Nadelgehölze. Diese Bäume sind dann geschützt, wenn sie Träger geschützter Klettergehölze sind oder andere Rechtsvorschriften zutreffen (s. u. Informationsblatt Gehölzschutzrecht).
Satzung der Landeshauptstadt Dresden zum Schutz von Bäumen und anderen wertvollen Gehölzen (Gehölzschutzsatzung) s. unter Rechtsgrundlagen
Rechtslage seit dem 19. Oktober 2010: Durch eine Änderung der Rechtsgrundlage gilt die Gehölzschutzsatzung auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken nur noch teilweise. Komplett aufgehoben ist der Schutz durch die Gehölzschutzsatzung für Parzellen in Kleingartenanlagen.
WICHTIG: Schutzvorschriften in anderen Gesetzen bleiben davon unberücksichtigt und sind weiterhin zwingend zu beachten. Die Verantwortung der Eigentümer ist entsprechend gestiegen. Das Informationsblatt Gehölzschutzrecht gibt dazu einen Überblick (s. u.).
Für alle Fragen im Zusammenhang mit Straßenbäumen wenden Sie sich bitte an das Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft, Sachgebiet Straßenbäume.
Bei Baumpflege und -fällung müssen die geschützten Tiere an Bäumen beachtet werden (s. unten).
Zu beachten ist der für alle Gehölze geltende Schutzzeitraum nach § 39 (5) Bundesnaturschutzgesetz vom 1. März bis 30. September jeden Jahres, sowie ggf. weitere naturschutzrechtliche Regelungen (Bruthöhlen, Nester o. ä.).
Geschützte Gehölze im Baugenehmigungsverfahren
Im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben ist mit dem Bauantrag bzw. den Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung eine Erklärung zu geschützten Baumbeständen einzureichen.
Darin ist vom Bauherrn und dem Entwurfsverfasser zu bestätigen,
- dass auf dem Baugrundstück keine geschützten Gehölze vorhanden sind oder
- dass alle auf dem Baugrundstück und auf den jeweils 5 m breiten angrenzenden Flächen des Nachbargrundstückes vorhandenen geschützten Gehölze in den Bauvorlagen dargestellt sind.
Beratung
Die Gehölzexperten des Umweltamtes beraten Sie telefonisch zu vielen Fragen rund um Gehölze und zur Gehölzschutzsatzung (z. B. empfehlenswerte Baum- und Straucharten, Standorteignung, Artenspektrum, Sturmsicherheit u. v. a. m.) (Infoblätter s. u.).
Standortgerechte Baumarten
Über Jahrtausende hinweg haben Gehölze zusammen mit anderen Pflanzen und Tieren stabile Naturkreisläufe entwickelt.
Nichteinheimische Gehölze haben für dieses Funktionsnetz oft keine Bedeutung; mitunter üben sie sogar störenden Einfluss aus. Andererseits sind Standortbedingungen wie Bodenbefestigungen, Haus- und Grundstücksgrößen, Leitungen, Belichtungen u. v. a. m. sowie die zu erwartenden Größen der jeweiligen Bäume und Sträucher zu bedenken.
Gehölze sollten daher stets passend zum Standort gewählt werden (Infoblätter s. u.).
Straßenbäume
Für die Unterhaltung und Pflege von Straßenbäumen ist das Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft, Abteilung Leistungsmanagement/Vergabe Grün, Sachgebiet Straßenbäume zuständig.
Für die Grünplanung im Zusammenhang mit Straßenrekonstruktionen oder Umfeldverbesserungen ist das Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft, Abteilung Planung, Entwurf, Neubau zuständig.
Wenn Sie Interesse an einer Baumpatenschaft haben oder für das Stadtgrün spenden möchten, ist das über den FONDS STADTGRÜN möglich. Wenden sie sich bitte an des Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft.
Bitte beachten Sie die aktuelle Datenschutzerklärung der Landeshauptstadt Dresden.
Benötigte Formulare
-
Antrag auf Fällung, Schnitt, Veränderung von Bäumen
NEU: auch mit der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises oder
-
formloser Antrag
Hilfreiche Infoblätter
Wichtige Links
Zuständige Organisationseinheiten
Rechtliche Grundlagen
-
Satzung der Landeshauptstadt Dresden zum Schutz von Bäumen und anderen wertvollen Gehölzen (Gehölzschutzsatzung)
(Rechtslage seit dem 19.10.2010: Durch eine Änderung der Rechtsgrundlage gilt die Gehölzschutzsatzung auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken nur noch teilweise. Schutzvorschriften in anderen Gesetzen bleiben davon unberücksichtigt und sind weiterhin zwingend zu beachten. Das Informationsblatt Gehölzschutzrecht gibt dazu einen Überblick.) i.V.m.
Kontakt
Gehölzschutz und Bauordnung (SG)
Landeshauptstadt Dresden
Umweltamt
Abt. Naturschutz- und Landwirtschaftsbehörde
Besucheranschrift
Grunaer Straße 2
01069 Dresden
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Öffnungszeiten
Montag | 9 bis 12 Uhr |
Dienstag | 9 bis 18 Uhr |
Donnerstag | 9 bis 18 Uhr |
Freitag | 9 bis 12 Uhr |
Aufgrund der Einschränkungen durch das Corona-Virus haben Ämter und Einrichtungen der Stadtverwaltung zum Teil geänderte Öffnungszeiten und Besuchsregelungen. Hier finden Sie dazu aktuelle Informationen: www.dresden.de/erreichbar |
Kontakt
Straßenbäume (SG)
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Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft
Abt. Leistungsmanagement/ Vergabe Grün
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SGL Straßenbäume / Rekonstruktion Grünanlagen
Grunaer Straße 2
Etage/Raum 5/N519
01069 Dresden
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