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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/baumfaellung_d115.php 26.03.2026 13:37:40 Uhr 14.04.2026 22:43:54 Uhr

Gehölze auf Privatgrundstücken

Baumpflege, Baumfällung, Gehölzschutz: Beantragen Sie hier eine Genehmigung für Veränderungen an geschützten Gehölzen auf Ihrem Privatgrundstück.

Bäume und Sträucher sind Lebensraum für Tiere und sorgen im Sommer durch Verdunstungskühle und Schatten für ein angenehmeres Stadtklima. Deshalb sind Gehölze in Dresden durch eine Gehölzschutzsatzung geschützt. In vielen Fällen bedürfen Veränderungen an geschützten Gehölzen auf Privatgrundstücken einer Genehmigung durch das Umweltamt. Für diese Genehmigung ist ausschließlich ein Online-Antrag zu nutzen. Eine erteilte Genehmigung behält ihre Gültigkeit 2 Jahre lang. Sie sollte mit zeitlichem Vorlauf beantragt werden, denn zwischen dem 1. März und 31. September ist es verboten, Bäume zu fällen oder Hecken zu roden. Für gefällte Gehölze muss grundsätzlich Ersatz gepflanzt werden.

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