Wenn Sie Ihr altes Fahrzeug entsorgen wollen, dann müssen Sie dieses einem zertifizierten Altfahrzeugentsorger übergeben. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihr Fahrzeug entsprechend den gültigen rechtlichen Vorschriften und Standards entsorgt wird.
Wenn Ihnen Altfahrzeuge oder Autowracks auf öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen und Parkplätze) auffallen, melden Sie den Sachverhalt bitte dem Ordnungsamt der Landeshauptstadt Dresden. Stehen die Altfahrzeuge auf Privatflächen, können Sie dies der Abfallbehörde melden.
Für die Entsorgung von Altfahrzeugen beachten Sie bitte die nachfolgenden Informationen.
Rechtsgrundlage
Altfahrzeuge sind Fahrzeuge (Autos), die Abfall nach § 3 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz darstellen und nach den Regelungen der Altfahrzeugverordnung entsorgt werden müssen. Fahrzeuge werden zu Altfahrzeugen, wenn deren Besitzer sich ihrer entledigt, deren Entledigung beabsichtigt oder zu deren Entledigung verpflichtet ist. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die ursprüngliche Nutzung entfällt, die Fahrzeuge nicht mehr über die Berechtigung zur Teilnahme am Straßenverkehr verfügen, die Instandsetzungskosten außer Verhältnis zum wirtschaftlichen Wert stehen und das Fahrzeug keinem anderen sinnvollen und nachvollziehbaren Zweck zugeführt wird bzw. zugeführt werden kann. Die Ersatzteilentnahme stellt keinen neuen Zweck dar, sondern ist Teil der Abfallverwertung.
Altfahrzeug oder Gebrauchtwagen
Ist das Fahrzeug funktionsfähig oder weist nur geringe Mängel und Schäden auf, kann angenommen werden, dass es sich um einen Gebrauchtwagen handelt.
Sind die nachfolgenden Merkmale erfüllt, so handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um ein Altfahrzeug.
- Fahrzeug ist augenscheinlich schwer beschädigt
- die Reparaturkosten übersteigen den Fahrzeugwert erheblich
- Fahrzeug wurde auf fremdem Grundstück oder ohne Kennzeichen auf öffentlicher Fläche abgestellt
- Innenraum wurde vermüllt
- es wurden bereits Fahrzeugteile abgebaut oder entnommen
Richtige Entsorgung des Altfahrzeuges
Ein Altfahrzeug darf nur einer anerkannten Annahme- oder Rücknahmestelle sowie einem anerkannten Demontagebetrieb überlassen werden. Fahrzeughersteller müssen Ihre Fahrzeuge unentgeltlich zurücknehmen und in einer maximalen Entfernung von 50 km vom Wohnort des Letzthalters die Rücknahme ermöglichen. In Dresden gibt es eine Vielzahl von Annahme- und Rücknahmestellen sowie anerkannten Demontagebetrieben. Diese Betriebe besitzen ein entsprechendes Zertifikat.
Warum ist die richtige Entsorgung der Altfahrzeuge wichtig
Nur durch die fachgerechte Demontage der Altfahrzeuge in anerkannten Betrieben können die Gefahren, die von Altfahrzeugen ausgehen, beseitigt und vorhandene Wertstoffe hochwertig in den Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden. In Altfahrzeugen sind gefährliche Bestandteile enthalten, die einzeln ausgebaut und entsorgt werden müssen. Es handelt sich dabei u. a. um
- Bremsflüssigkeit
- Altöl aus Motor und Getriebe
- Hydrauliköl
- Kühlflüssigkeit
- Kältemittel der Klimaanlage
- Batterien
- Airbags
- Scheibenwaschflüssigkeit
- Kraftstoff
Verstöße bei der Entsorgung von Altfahrzeugen
Wer ein Altfahrzeug einem nicht anerkannten Betrieb übergibt, wer Altfahrzeuge ohne Anerkennung als Annahmestelle oder Demontagebetrieb annimmt, mit ihnen handelt oder diese demontiert, verstößt gegen die Altfahrzeugverordnung und begeht dabei Ordnungswidrigkeiten, die mit empfindlichen Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden können.