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https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/hochwasser/oeffentlich/hochwasserschutz-zwischen-zschieren-und-tolkewitz/hochwasserschutz-laubegast-altelbarm-m30.php 29.02.2024 14:39:11 Uhr 24.04.2024 19:45:30 Uhr

Hochwasserschutz in Laubegast Altelbarm – Maßnahme M30

Sandsack-Verbau in der Tiroler Straße beim Elbe-Hochwasser im Juni 2013
Sandsack-Verbau in der Tiroler Straße beim Elbe-Hochwasser im Juni 2013
Luftbild mit vielen Häusern und 2 großen Seen von oben.
Verlauf der Hochwasserschutzanlage (Schutzziel HQ100)

Der gefährdete Stadtteil Laubegast soll künftig mit einer Hochwasserschutzanlage vor einem Hochwasser HQ100 der Elbe im Altelbarm geschützt sein. Dies entspricht einem Hochwasser, welches statistisch in einem Zeitraum von 100 Jahren einmal auftritt, und einem Wasserstand der Elbe von 924 Zentimetern am Pegel Dresden.

Östlich der Leubener Straße wird eine stationäre Hochwasserschutzwand errichtet, westlich der Leubener Straße ein Deich mit einer Höhe von etwa 1,20 Metern. Die verbleibenden Öffnungen in der Schutzlinie im Bereich der Leubener Straße und des Laubegaster Weges werden im Hochwasserfall mobil verschlossen.

Mit der Errichtung der Hochwasserschutzanlage sollen versiegelte Flächen westlich der Leubener Straße entsiegelt und begrünt werden.

Baurecht und Fördermittel

Mit dem Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen vom 24. Juni 2021 liegt der Landeshauptstadt Dresden die wasserrechtliche Genehmigung zum Bauvorhaben vor. Der Beschluss und die Plandokumente lagen im Zeitraum vom 20. Juli 2021 bis 2. August 2021 öffentlich aus.

Gegen den Planfeststellungsbeschluss, vielmehr die Landesdirektion Sachsen als planfeststellende Behörde, war ein Klageverfahren anhängig, das im Januar 2023 mit einer außergerichtlichen Einigung beendet wurde. Damit besteht nunmehr das Baurecht zur Realisierung der Hochwasserschutzmaßnahme.

Für das Vorhaben hat die Landeshauptstadt Dresden Fördermittel bei der Landesdirektion Sachsen beantragt. Der Fördermittelbescheid liegt noch nicht vor.

Aktueller Projektstand

Gegenwärtig läuft die Ausführungsplanung einschließlich der Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen zum Vorhaben. Im Frühjahr 2023 fanden erste vorgezogene, artenschutzrechtlich erforderliche Maßnahmen im Baufeld des Vorhabens einschließlich der Baufeldfreimachung statt. Hierzu gehörte auch die Umsiedlung der gemäß europäischer Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie streng geschützten Zauneidechse aus dem späteren Eingriffsbereich. Der dafür errichtete Reptilienschutzzaun wird zum Schutz der Tiere bis zum Abschluss der Baumaßnahme erforderlich sein. Anfang 2024 werden die bauvorbereitenden Maßnahmen fortgeführt.

Der Fördermittelantrag bei der Landesdirektion Sachsen wird derzeit bearbeitet. Sobald der Fördermittelbescheid vorliegt, kann der Baubeginn geplant werden. Ungeachtet dessen wurden die Durchführung der Maßnahme M30 und des Komplexvorhabens „Hochwasserschadensbeseitigung Wehlener Straße/Alttolkewitz/Österreicher Straße“ (WAÖ) bereits aufeinander abgestimmt.

Solange die Leubener Straße während des Komplexvorhabens WAÖ als Umleitungsstrecke dient, sind Baumaßnahmen an dieser Straße nicht möglich. Bei einem Hochwasserereignis wird die Straße mit Sandsäcken gesichert. Die baulichen Voraussetzungen für einen planmäßigen mobilen Hochwasserschutz der Leubener Straße sind erst nach Abschluss des Komplexvorhabens WAÖ gegeben.

Stand: Februar 2024

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