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https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/elbwiesen/schuetze-was-du-liebst.php 23.03.2021 13:45:50 Uhr 24.04.2024 15:56:00 Uhr

Elbwiesen-Knigge: Schütze, was du liebst

Elbe und Elbewiesen in der Stadt
Die Dresdnerinnen und Dresdner lieben ihre Elbwiesen.
Schild mit schwarzer Eule auf gelben Grund, dahinter die Silhouette Dresdens
Die Elbwiesen sind ein Landschaftsschutzgebiet, darauf weisen viele "Eulenschilder" vor Ort hin.

Sobald die Temperaturen steigen und die Sonne scheint, lockt das schöne Wetter die Dresdnerinnen und Dresdner vor die Tür. Was gibt es Schöneres als auf ins Grüne? Neben der Dresdner Heide, dem Großen Garten und anderen Parks zieht es Jahr für Jahr mit der ersten Frühlingssonne tausende Menschen an die Dresdner Elbwiesen. Im Sommer gleichen einzelne Abschnitte sogar einem Wimmelbild.

Grillen, Chillen, Fahrradfahren, Gassigehen, Joggen, Drachensteigen: Auf den Dresdner Elbwiesen ist vieles erlaubt – aber nur mit Respekt gegenüber anderen Menschen und der Natur.


Hinweis darauf geben die unzähligen amtlichen "Eulenschilder" an den Elbwiesen. Begegnet man dieser schwarzen Eule auf gelbem Grund, befindet man sich in einem Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet. Und wie der Name schon sagt: Hier wird Natur oder Landschaft besonders geschützt – etwa weil Tiere und Pflanzen dort immer seltener werden und vom Austerben bedroht sind, aber auch weil der Nutz- und Erholungsraum Elbwiesen für die nächsten Generationen erhalten bleiben soll.

Begegne der geliebten Landschaft mit Achtsamkeit und Rücksicht

Wird dieser Leitsatz beachtet, bedarf es keiner Verweise auf Verordnungen und Gesetze.


Dennoch lohnt sich ein Blick ins Detail: Dass die Dresdner Elbwiesen ein Landschaftsschutzgebiet sind und auch mehrere Flächennaturdenkmäler enthalten, ist den meisten Ausflüglern nicht bewusst.

  • Zum einen greift das LSG 5, also das Landschaftsschutzgebiet Nummer 5 „Elbtal zwischen Dresden und Meißen mit linkselbischen Tälern und Spaargebirge“.

  • Außerdem zählen die Dresdner Elbwiesen zu dem LSG 6, also Landschaftsschutzgebiet Nummer 6 „Dresdner Elbwiesen und -altarme“. Dieses Schutzgebiet erstreckt sich von der östlichen Stadtgrenze mit den zugehörigen Stadtteilen Söbringen und Zschieren bis in Dresdens Westen mit Kaditz rechtselbisch und Niederwartha linkselbisch.
    Bereits am 29. August 1996, also vor 25 Jahren, setzte die Landeshauptstadt Dresden das Landschaftsschutzgebiet in einer entsprechenden Verordnung fest. Die letzte Aktualisierung der bis heute gültigen Verordnung erfolgte 2015.
    Ebenso wurden vor 25 Jahren die Glatthaferwiese im Ostragehege und die Glatthaferwiese am Elbufer Johannstadt als Flächennaturdenkmäler unter Schutz gestellt. 2012 folgte das Flächennaturdenkmal Magerwiese am Wasserwerk Tolkewitz. Alle drei Flächennaturdenkmäler sind zwischen drei und fünf Hektar groß.

Dresdens Naturschätze

  • 4 Naturschutzgebiete, Gesamtgröße: 265 Hektar
  • 10 Landschaftsschutzgebiete, Gesamtgröße: 12.340 Hektar
  • 10 nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) geschützte Gebiete, Gesamtgröße: 1.901 Hektar
  • 3 nach der Vogelschutzrichtlinie geschützte Gebiete (SPA), Gesamtgröße: 1.609 Hektar
  • 138 Naturdenkmäler, Gesamtgröße: 134 Hektar

Besonders wertvolle Bereiche von Natur und Landschaft können unter Schutz gestellt werden, etwa als Naturschutz-, Landschaftsschutzgebiet oder Naturdenkmal. Je nach Schutzziel werden Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen durchgeführt, Lebensräume für Tiere und Pflanzen oder die Schönheit der Landschaft bewahrt.

www.dresden.de/naturschutzgebiete

  • Und warum sind diese Wiesenabschnitte innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes noch einmal extra geschützt?
    In den Verordnungen zu den Glatthaferwiesen ist dies unter anderem so zu lesen: „Schutzzweck ist, die Erhaltung der artenreichen Glatthaferwiese mit im Rückgang befindlichen und vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten“.

  • Zur Magerwiese am Wasserwerk Tolkewitz ist beschrieben „Das Flächennaturdenkmal beinhaltet einen repräsentativen Ausschnitt der artenreichen Glatthaferwiese auf schluffig-sandigen Auenböden im Bereich der Wasserfassung des Wasser­werkes Tolkewitz. (…) Schutzzweck ist die Erhaltung eines repräsentativen Abschnittes der Stromtalwiesen der Elbe mit gebietstypischer artenreicher Glatthaferwiese in charakteristischer Ausstattung als Teil des Biotopverbundes im Elbtal wegen deren Seltenheit, Eigenart und Schönheit sowie zum Zwecke eines nachhaltigen Biotop- und Artenschutzes, insbesondere zur Sicherung auen- und stromtaltypischer Pflanzengesellschaften im Wiesenbereich des Wasserwerkes Tolkewitz.“


Schütze die Elbwiesen

Biber
Der seit 1945 unter Schutz stehende Biber lebt seit Mitte der 90er Jahre wieder in Dresden an der Elbe.
  • Wichtigste Regel zur Sicherheit für dich und deinen Hund: Bleibe im Frühling und im Sommer auf den offiziellen Wegen! Der Landwirt mäht das Gras als Futter für seine Tiere.
  • Ob gebrauchte Mund-Nase-Masken, anderer Hausmüll oder Sperrmüll: Entsorge deinen Abfall nicht in der Natur.
    Kein Dresdner findet das lustig. Sei ein Dresdner.
  • Zum Schutz: Um die wildlebenden Tiere und auch deinen Hund vor zum Beispiel einen im Wasser sehr wehrhaften Biber zu schützen, leine ihn am Elbufer an.
  • Die wildlebenden Tiere brauchen Ruhe, ob bei der Brut oder der Rast. Jede Störung kann dazu führen, dass sie sich nicht fortpflanzen oder vertrieben werden. Dem Besucher fallen diese Folgen meist nicht auf. Lass deinen Hund also auch nicht nach Vögeln jagen.
  • Hundekot besser aufsammeln: Das Heu einiger Wiesen ist das Futter für Kühe und ihre Kälber. Sie erkranken tatsächlich sehr schwer aufgrund der Bakterien im Hundekot und -urin. Wie kommst du dann an deine Milch?

Elbwiesenreinigung

Mitanpacken ist immer gut!


Alljährlich führt das Amt für Stadtgrün und Abfall die Dresdner Elbwiesenreinigung durch. Beim sogenannten Dresdner Frühjahrsputz wird jede helfende Hand gebraucht.


Zudem gibt es auch ehrenamtliche Initiativen, die ebenfalls Abfall von den Elbwiesen sammeln, wie die Initiative „Wir lieben Elbe – Müll sammeln statt Müll reden“.

  • Campen und Zelten sind auf den Elbwiesen nicht möglich.
  • Grillen und Lagerfeuer sind möglich auf bestimmten Flächen: Die Stadt hat Grill- und Lagerfeuerplätze eingerichtet, die gebucht werden können.
  • Auch das Fahren von kraft- oder motorbetriebenen Fahrzeugen aller Art ist nur auf Straßen für den öffentlichen Verkehr erlaubt.
  • Für Radfahrer gibt es nur die offiziellen Wege und den wunderschönen Elberadweg bis nach Hamburg und zurück zur Quelle.
  • Reite mit deinem Pferd nur auf den ausgewiesenen Reitwegen.
  • Lagere keine großen Gegenstände oder Materialien im Schutzgebiet, wenn sie nicht zur zulässigen Nutzung eines Grundstücks erforderlich sind.
  • Verändere keine Landschaftsbestandteile, wie einzelne Bäume, Baumgruppen, Baumreihen, naturnahe Auenbereiche, naturnahe Wälder, Saumstrukturen oder offene Felsbildungen.

...und deren Flächennaturdenkmäler

Gelbes Schild mit schwarzer Eule
Tiere und Pflanzen sind in Flächennaturdenkmalen besonders geschützt.

Flächennaturdenkmäler sind zum Beispiel Biotope, die nach Bundesnaturschutzgesetz und Sächsischem Naturschutzgesetz besonders geschützt oder Lebensraum besonders gefährdeter Tier- oder Pflanzenarten sind. Auch Teile der Elbwiesen gehören dazu, wie etwa die Magerwiese am Wasserwerk Tolkewitz.

  • Grundsätzlich dürfen Flächennaturdenkmäler weder beseitigt, noch zerstört oder beschädigt, verändert oder nachhaltig gestört werden.
  • Wichtigste Regel: Bleibe auf den offiziellen Wegen!
    So zerstörst du keine Pflanzen oder erschreckst die Tiere in ihrem Lebensraum. Ein aufgescheuchter Vogel kehrt nicht immer zu seiner hilflosen Brut zurück. Das soll nicht deine Schuld sein.
  • Auch für diese Gebiete gilt: Keine Abfälle, Unrat oder sonstige Gegenstände, soweit diese nicht zur zulässigen Nutzung eines Grundstückes erforderlich sind, gehören dorthin.
  • Die Tiere brauchen Ruhe: Lass ihnen ihren Rückzugsort.
  • Und: Vermeide Lärm, Luftverunreinigungen oder Erschütterungen, damit du sie nicht störst.
  • Deshalb sind auch Sport, Radfahren oder Reiten in Flächennaturdenkmälern nicht erlaubt.
  • Viele kommen nur noch in Schutzgebieten vor: Die Pflanzen dort sind ebenfalls geschützt.