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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/03/pm_052.php 15.03.2024 12:19:20 Uhr 27.04.2024 10:30:16 Uhr

463 Tiere erfolgreich vermittelt

Dresdner Tierheim verzeichnet 2023 einen leichten Rückgang der Aufnahmen

Tiere in Not versorgen, betreuen und in ein neues liebevolles Zuhause vermitteln - das macht das Dresdner Tierheim. Genau 899 Tiere musste die städtische Einrichtung im Jahr 2023 aufnehmen. Zum Vergleich: Im Vorjahr 2022 waren es insgesamt 953 Neuzugänge. Das bedeutet ein leichter Rückgang um 5,7 Prozent. Diese und weitere Zahlen präsentierte das Tierheim-Team am heutigen Freitag, 15. März 2024, gemeinsam mit Bürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann.

Jeder dritte Neuzugang eine Katze

Unter den 899 neu aufgenommenen Tieren waren 310 Katzen, 257 Hunde und 332 verschiedene andere Tiere. Bei 385 von ihnen handelte es sich um Fundtiere - also verirrte oder ihrem Halter dauerhaft entlaufene Haustiere sowie Haustiere ohne bekannten Halter. Nicht alle Tiere bleiben lange im Dresdner Tierheim. 84 Hunde, 161 Katzen und 218 sonstige Tiere fanden 2023 ein neues Zuhause. Von den 385 Fundtieren wurden 2023 allerdings nur 96 von ihren eigentlichen Besitzerinnen und Besitzern wieder abgeholt. 
Aktuell versorgen die acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Tierheims 39 Katzen, 38 Hunde und 129 sonstige Tiere wie Reptilien, Nager, Vögel und Fische.

Tiere in Zwangspflege

Viele Tiere befinden sich in Zwangspflege. 2023 kamen beispielsweise 112 Hunde und 121 Katzen als Zwangspflegetiere ins Dresdner Tierheim. Sie werden aufgenommen, weil ihre Besitzerin oder ihr Besitzer sich nicht um das Tier kümmert bzw. nicht kümmern kann. Die Gründe sind vielfältig, zum Beispiel Krankenhaus- oder Haftaufenthalt oder schwere Krankheit. Das Veterinäramt nimmt vernachlässigte Tiere in Zwangspflege und das Ordnungsamt gefährliche Hunde, die beschlagnahmt werden. Häufig sind Verstöße gegen das Tierschutzgesetz oder das Sächsische Gefahrhunderecht die Ursachen für die Tierheimunterbringung.
Problematisch sind die Dauer der Unterbringung und die finanzielle Lage der Tierhalterin bzw. des Tierhalters. Die Kosten für die Unterbringung der Zwangspflegetiere trägt in jedem Fall die Besitzerin bzw. der Besitzer. Hinzu kommt, dass hinter sehr vielen dieser Tiere ordnungsrechtliche Verfahren bzw. auch Strafverfahren stehen, die die zeitnahe Vermittlung der Tiere weiter verzögern.

Gefährliche Hunde

Leider finden zu viele Hunde seit langer Zeit keinen neuen Besitzer. Die Ursachen sind Alter, gesundheitliche Probleme und Gefährlichkeit. Von insgesamt 38 Hunden im Dresdner Tierheim sind aktuell nur 17 vermittelbar, die übrigen sind als Zwangspflege untergebracht. Der erste Eindruck schreckt potenzielle Interessentinnen und Interessenten oftmals ab. Viele Hunde sind einfach nicht ausreichend sozialisiert. Es fehlt ihnen häufig an einer guten Erziehung, damit ihr neues Frauchen oder Herrchen sie sofort problemlos übernehmen kann. Hier ist viel Arbeit, Geduld und Erfahrung im Umgang mit Hunden notwendig. Hinzu kommen die gemäß sächsischem Gefahrhunderecht als gefährlich eingestuften Hunde. Interessierte Bürgerinnen und Bürger müssen zunächst ein gesondertes Erlaubnisverfahren beim Ordnungsamt absolvieren, um einen solchen Hund zu übernehmen.

Hautpilzinfektion auskuriert, Katzen werden wieder vermittelt

Das Jahr 2023 war durch einen Ausbruch des Hautpilzes Microsporum canis geprägt. Weil der Hautpilz zoonotischen Charakter trägt und die Erkrankung auch auf den Menschen übertragen werden kann, musste die Katzenaufnahme und -vermittlung von November bis Jahresende vorübergehend eingestellt werden. Intensive Maßnahmen wie Tierbehandlung, Reinigung und Desinfektion erforderten einen großen personellen und materiellen Aufwand, um die Weiterverbreitung des Erregers zu unterbinden. Die Maßnahmen zeigten Mitte Januar Wirkung und die Vermittlung der Katzen läuft seitdem wieder.

Ich danke allen, denen Tiere in Not am Herzen liegen und die sich so liebevoll für sie engagieren. Ich bin stolz auf unsere acht Mitarbeitenden und die über zwanzig aktiven ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer. Sie kümmern sich im Tierheim hingebungsvoll um Hund, Katze und Co. Ein herzliches Dankeschön auch allen Menschen, die Tieren in Not ein neues Zuhause bieten, und allen, die die Arbeit des Tierheims finanziell unterstützen. Das Dresdner Tierheim ist für jede Unterstützung dankbar.

Dr. Kristin Klaudia Kaufmann, Dresdens Beigeordnete für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wohnen

Finanzielle Unterstützung

Ende 2023 verzeichnete das Tierheim Spenden in Höhe von rund 52.000 Euro. 2023 gingen 230.000 Euro aus Nachlässen ein. Das zeigt, dass die Dresdnerinnen und Dresdner die Leistung des Tierheimes schätzen. Das Tierheim investiert die Mittel in die ständige Verbesserung der Haltungsbedingungen für Tiere in Not. Das erleichtert auch den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Arbeit.

Tiere suchen liebevolles Zuhause

Wer sich für einen neuen Mitbewohner aus dem Dresdner Tierheim interessiert, kann sich direkt ans Tierheim wenden. Alle Tiere, die ein neues Zuhause suchen, stellen sich auf www.dresden.de/tierheim mit Text und Bild vor.
In jedem Fall will die Entscheidung, ein Tier bei sich zu Hause aufzunehmen, gut überlegt sein. Habe ich genug Kraft und Erfahrung? Habe ich ausreichend Zeit für das Tier? Wer kümmert sich, wenn ich es vorübergehend oder längerfristig nicht kann? Bringe ich die nötigen Mittel auf, zum Beispiel für Futter und Tierpension?
Die Tierpflegerinnen und Tierpfleger des Tierheims beraten Interessentinnen und Interessenten und bieten individuelle Kennenlerntermine für künftige Tierhalterinnen und Tierhalter an. 
Termine können per E-Mail an tierheim@dresden.de und telefonisch unter 0351 4520352 vereinbart werden. Das Servicetelefon ist montags und mittwochs in der Regel von 7.30 Uhr bis 16 Uhr besetzt, dienstags und donnerstags 7.30 Uhr bis 17 Uhr und freitags 7.30 Uhr bis 14 Uhr.

Das Tierheim ist eine Einrichtung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamts. Es ist zuständig für die Unterbringung von Fundtieren und von behördlich beschlagnahmten Tieren zuständig. Es werden im Einzelfall auch Tiere von Krankenhauspatientinnen und -patienten, Inhaftierten und Verstorbenen versorgt und je nach Kapazität auch Abgabetiere.