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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/03/pm_024.php 07.03.2024 16:45:07 Uhr 28.04.2024 17:10:59 Uhr

Gartenstadt Hellerau: Handreichung für den Bau von Solaranlagen

Denkmalschutz und die Nutzung von Solarenergie unter einen Hut zu bringen, ist keine leichte Aufgabe. Denn Solar- und Photovoltaikanlagen sind technische Anlagen, die sich in vielen Fällen mit den prägenden Merkmalen eines Kulturdenkmals nicht so einfach vereinbaren lassen. Schon seit langem berät das Amt für Kultur und Denkmalschutz deshalb Eigentümer zu diesem Thema. Allein im letzten Jahr waren es stadtweit etwa 600 Anfragen. Die Denkmalbehörde hat vielen Eigentümern von Kulturdenkmalen die Installation von Solar- und Photovoltaikanlagen ermöglicht. Wie das auch in der Gartenstadt Hellerau gelingen kann, zeigt eine neue Handreichung, die sich an Hauseigentümer, Bauherren und Planer richtet.

Erstmals erläutert eine Online-Handreichung Grundlagen und denkmalfachliche Beurteilungs- und Entscheidungskriterien in den unterschiedlichen Zonen der Sachgesamtheit Gartenstadt Hellerau, zeigt Möglichkeiten für Genehmigungen auf und beleuchtet gelungene Beispiele. Ich freue mich, dass wir mit dieser Publikation einem in den vergangenen beiden Jahren vielfach an die Denkmalbehörde artikuliertem Bedarf nun Rechnung tragen können.

Kulturbürgermeisterin Annekatrin Klepsch

In Hellerau betrifft das alle Gebäude, einschließlich Neubauten, da sie mit ihrer Errichtung unmittelbar an der Denkmaleigenschaft der Sachgesamtheit Gartenstadt Hellerau teilnehmen. Nach dem Sächsischen Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG) ist für Veränderungen am Kulturdenkmal, die dessen Substanz, Erscheinungsbild, aber auch die Auswirkungen auf dessen Umgebung betreffen, eine Genehmigung notwendig. So ist insbesondere auch die Anbringung einer Solaranlage an einem Kulturdenkmal nicht nur aus denkmalschutzrechtlichen Gründen genehmigungspflichtig, sondern auch als gestalterische Herausforderung und nicht als reine Monteursaufgabe zu sehen. Der Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung vom 12. Januar 2023 präzisiert vor dem Hintergrund der in § 2 Satz 1 EEG 2023 enthaltenen Werteentscheidung die Maßgaben zur Genehmigung von Solaranlagen an Kulturdenkmalen. Die Belange des Denkmalschutzes müssen weiterhin in jedem Einzelfall geprüft werden. Umso wichtiger ist eine frühzeitige Beratung der Antragsteller, um nicht das Vorhaben wegen Denkmalunverträglichkeit ablehnen zu müssen, sondern möglicherweise durch das Aufzeigen von Alternativstandorten auf eine Genehmigung hinzuwirken. 

Dazu soll die nun vorliegende Handreichung, die von einem externen Sachverständigen erarbeitet und mit dem Landesamt für Denkmalpflege Sachsen abgestimmt wurde, als Hilfestellung dienen. Näher erläutert und mit Beispielen illustriert werden Ausschluss- und Prüfzonen sowie deren Abstufungen. Die Wohnquartiere mit den historischen Kleinhäusern sind aufgrund ihrer malerischen Dachlandschaft mit kleinteiliger, roter keramischer Deckung, zahlreichen Gauben, Zwerchhäusern, Mansardlösungen und Versprüngen für eine denkmalverträgliche Nachrüstung mit Solaranlagen nicht geeignet. Für die städtebaulich untergeordneten Bereiche wie beispielsweise das heterogen bebaute Gebiet westlich des Moritzburger Weges gelten dagegen weniger strenge Anforderungen. Bei einer roten keramischen Deckung darf der Anteil der Solaranlage auf den Hauptdächern nicht überwiegen. Nebengebäude und nicht einsehbare und gering geneigte Dachflächen sind zu bevorzugen.