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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/05/pm_016.php 04.05.2022 15:54:43 Uhr 27.04.2024 10:34:43 Uhr

Stadtverwaltung übermittelte Bedenken zum Bürgerbegehren „Neustädter Markt/Königsufer“ bereits im Juli 2021

Mitte Februar dieses Jahres hatte die Gesellschaft Historischer Neumarkt Dresden e. V. (GHND) ein Bürgerbegehren zum Neustädter Markt/Königsufer verbindlich angezeigt. Angesichts aktueller Irritationen erläutert die Stadtverwaltung das bisherige Verfahren:

Bereits im Vorfeld der offiziellen Anzeige bei der Stadtverwaltung gab es eine umfangreiche Kommunikation zwischen Vertretern des Vereins und Mitarbeitern der Stadt, unter anderem des Bürgeramtes und des Rechtsamtes. Die Bediensteten der Stadtverwaltung erörterten dabei ihre Bedenken zur Zulässigkeit ausgiebig mit Vertretern des Vereins.

Schon im Juli 2021 teilte das Bürgeramt unter anderem mit: „[…] Im Ergebnis haben wir festgehalten, dass die vorgeschlagenen Fragestellungen als unzulässig anzusehen sind, da sie den formalen Voraussetzungen nach § 25 Abs. 2 SächsGemO nicht entsprechen und ein Bürgerentscheid, der Einzelheiten einer bauplanungsrechtlichen Abwägungsentscheidung vorwegnehmen soll, mit § 24 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 SächsGemO unvereinbar wäre. […]“.

Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheidet der Stadtrat. Das wurde auch so gegenüber dem Verein kommuniziert.

Im Übrigen hat das Rechtsamt die Vertreter des Vereins seit 2021 mehrfach ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es nur die Stadtverwaltung intern berät und keine Rechtsberatung gegenüber Externen leistet.