Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/04/pm_023.php 07.04.2022 16:00:25 Uhr 27.04.2024 11:18:41 Uhr

Landeshauptstadt Dresden vergibt die Außenwerberechte neu

Ausschuss für Wirtschaftsförderung entschied über Los-Vergabe

Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung entschied am Mittwoch, 6. April 2022, über die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen zur Ausübung von Werberechten im öffentlich nutzbaren Raum. Die Wall GmbH und die Deutsche Städte-Medien GmbH (DSM), eine Tochtergesellschaft der Ströer CORE GmbH, die beide bereits in Dresden aktiv sind, werden auch weiterhin Vertragspartner sein. Das Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung schrieb die Außenwerberechte in fünf Losen aus. In allen Losen fand Wettbewerb statt, der sich positiv auf die Angebote auswirkte. Wall hat den Zuschlag auf das Los 2 erhalten, das unter anderem die Errichtung und Bewirtschaftung von Fahrgastunterständen beinhaltet. DSM konnte die Lose 1, 3 und 5 gewinnen, sodass diese weiterhin die geklebten Werbeträger wie Litfaßsäulen, geklebte Großflächen sowie hinterleuchtete Werbeträger wie City-Light-Boards, City-Light-Säulen und Uhrensäulen vermarkten wird. Zudem wird es in Dresden erstmals digitale Werbeträger von DSM und Wall geben. Die Entscheidung, welches Unternehmen künftig Werbung an Lichtmasten betreibt (Los 4), wurde zunächst vertagt und soll in einer Sondersitzung erneut beraten werden.

Baubürgermeister Stephan Kühn fasst zusammen: „Wir legten großen Wert auf Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Die neuen Vertragspartner müssen deshalb zahlreiche Auflagen bei den Materialien der Werbeträger und Fahrgastunterstände, der Stromversorgung, zum Vogelschutz und bei den Reinigungsmitteln beachten. Wir werden die Einnahmen erhöhen und die Ausgaben für die Stadt reduzieren. Die bis zu 30 Jahre alten und dementsprechend wartungsaufwändigen Fahrgastunterstände werden durch 850 Unterstände im neuen Design und zum Teil mit Gründächern ersetzt.“

Der Abbau und die Neuerrichtung der Wartehäuschen beginnen zum 1. Januar 2023. Die Verwaltung wird zusammen mit den Dresdner Verkehrsbetrieben, den Versorgungsunternehmen sowie den derzeitigen und neuen Vertragspartnern einen geregelten Austausch der Wartehäuschen organisieren.
Nach Ablauf einer zehntägigen Warte- und Informationsfrist im Vergabeverfahren erfolgt der offizielle Zuschlag.

Zum Hintergrund

Am 6. März 2019 beschloss der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften, die seit Beginn der 1990er Jahre bestehenden Stadtwerbeverträge ordentlich zu kündigen und die sogenannte „Stadtwerbung“ öffentlich und europaweit auszuschreiben.
Das unternehmerische Konzept der „Stadtwerbung“ beinhaltet die kommerzielle (Fremd)-Werbung (Außenwerbung) an Werbeträgern (zum Beispiel an Vitrinen in Fahrgastunterständen, Werbesäulen oder Großflächenwerbetafeln), die im öffentlich nutzbaren Raum auf der Basis einer von der Stadt zu vergebenden Konzession exklusiv erfolgt. Für die Gewährung der exklusiven Fremdwerbung durch die Stadt erbringen die Außenwerbeunternehmen Leistungen, wie die Errichtung und Unterhaltung von Fahrgastunterständen, die Aushängung von städtischen Informationen sowie die Werbung für städtische Veranstaltungen der Kultur, des Sports oder sozialer Angebote.