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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2021/12/pm_075.php 04.01.2022 15:05:58 Uhr 27.04.2024 06:45:24 Uhr

Corona: Gesundheitsamt empfiehlt professionellen Schnelltest vor Quarantäne-Ende

Menschen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, wird dringend empfohlen, am letzten Tag der Quarantäne einen professionellen Antigen-Schnelltest in einem Testzentrum durchzuführen. Ein erneuter PCR Test ist bei Symptomfreiheit nicht erforderlich, da dieser weiterhin positiv ausfallen kann, ohne dass die Person noch infektiös ist. Dies liegt an der hohen Empfindlichkeit dieses Untersuchungsverfahrens, welches durchaus noch Wochen oder gar Monate besonders bei immungeschwächten Menschen die Viruspartikel nachweisen kann.

Wenn

  1. seit 48 Stunden keine Symptome mehr vorliegen,
  2. die vollen 14 Tage der Quarantäne eingehalten wurden und
  3. ein Antigen-Schnelltest ein negatives Ergebnis vorweist,

besteht keine Ansteckungsgefahr mehr. Zur Durchführung der Testung darf die eigene Wohnung unter Einhaltung der Hygieneregeln verlassen werden.

Kontaktpersonen, hauptsächlich ungeimpften Familienangehörigen, wird dringend empfohlen im Verlauf der zehntägigen Absonderung mindestens zwei Antigen-Selbsttests durchzuführen. Bei positivem Schnelltest ist dann eine PCR-Gegenprobe erforderlich. Enge Kontaktpersonen haben einen Anspruch auf eine PCR-Untersuchung. Eine Freitestung ist am siebten Tag mit einen professionellen Antigen-Schnelltest möglich.*

Anders verhält es sich bei der Omikron-Variante. Bei dem Nachweis dieser müssen sowohl die positiv getestete Person als auch die Kontaktpersonen 14 Tage in Quarantäne. Das Gesundheitsamt kann eine PCR-Testung anordnen. Eine Freitestung von geimpften Positiven oder Kontaktpersonen ist nicht möglich.

„Grundsätzlich richten sich die Vorgehensweisen nach den aktuellen Empfehlungen, die sich aufgrund der Dynamik auch schnell wieder ändern können. Wir informieren dazu regelmäßig mit Pressemitteilungen und auf der Internetseite zum Coronavirus“, erklärt Dr. Frank Bauer, Leiter des Gesundheitsamtes.

*Korrektur vom 4. Januar 2022:

Zum Zeitpunkt der ursprünglichen Meldung vom 29. Dezember 2021 galt: "Eine Freitestung ist entweder am fünften Tag der Quarantäne mittels PCR- oder am siebten Tag mit einen professionellen Antigen-Schnelltest möglich." Diese Bestimmung hat sich geändert. Eine Freitestung ist erst am siebten Tag der Quarantäne möglich.