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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2021/08/pm_090.php 08.09.2021 10:01:41 Uhr 26.04.2024 10:53:55 Uhr

Finanzzwischenbericht: Städtischer Haushalt 2021 liegt im Plan

Mehreinnahmen decken zusätzliche Belastungen

Finanzbürgermeister Dr. Peter Lames stellte am Dienstag, 31. August 2021, den Finanzzwischenbericht 2021 zum aktuellen Haushaltsvollzug vor. Auch das Jahr 2021 war und ist von den Auswirkungen der Coronapandemie geprägt und stellt insbesondere für die Ämter, die an der Bewältigung der Pandemie mitarbeiten oder direkt von den Auswirkungen betroffen sind, auch aus haushalterischer Sicht eine besondere Herausforderung dar. Sich abzeichnende Einnahmeausfälle und Mehrausgaben lassen sich in diesen Bereichen teilweise nur schwer prognostizieren.

Zur Jahresmitte ist derzeit davon auszugehen, dass der Gesamthaushalt im Plan liegt und haushaltswirtschaftliche Maßnahmen im Haushaltsvollzug 2021 nicht notwendig sein werden. Der Ergebnishaushalt weist derzeit in der Prognose der Geschäftsbereiche im Verhältnis zum Gesamtergebnishaushalt nur geringe Abweichungen gegenüber den Fortgeschriebenen Ansätzen 2021 auf, so dass ein planmäßiger Haushaltsvollzug 2021 erwartet wird. Vor dem Hintergrund der prognostizierten Abweichungen in den Geschäftsbereichen ist aber auch weiterhin eine strikte Haushaltsdisziplin nötig.

Für das laufende Jahr 2021 wird im Gesamtergebnis- und Finanzhaushalt auf Grundlage der Prognosen der Geschäftsbereiche und Ämter eine Verschlechterung des geplanten ordentlichen Ergebnisses sowie des Zahlungsmittelsaldos in Höhe von 11 Millionen Euro erwartet. Auf Basis einer eigenen Prognoserechnung des Geschäftsbereiches Finanzen, Personal und Recht unter Einbeziehung der Ergebnisse aus Vorjahren wird derzeit eine geringe Verbesserung des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von rund 4 Millionen Euro im Vergleich zum geplanten Ergebnis angenommen.
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie stellen weiterhin ein Risiko für den städtischen Haushalt dar. Hier werden in der Prognose pandemiebedingte Mehrausgaben in Höhe von 36,2 Millionen Euro bei zusätzlichen Erträgen in Höhe von 9,3 Millionen Euro erwartet. Die Abweichung von 26,9 Millionen Euro wird weitgehend im Rahmen der Budgets der Geschäftsbereiche und aus zentralen Deckungsmitteln finanziert.

Insbesondere die Gewerbesteuer wird sich nach derzeitigem Stand der Steuerschätzung deutlich positiver entwickeln als noch in der Planung auf Grund der pandemiebedingten Erwartung der Wirtschaftsentwicklung angenommen. Diese erfreulich positive Tendenz ermöglicht die Kompensation von prognostizieren Mindererträgen bei der Einkommenssteuer sowie den bereits bekannten Mindereinnahmen bei den allgemeinen Schlüsselzuweisungen.

Darüber hinaus werden aus den Gewerbesteuereinnahmen die prognostizierten Mehrausgaben im Geschäftsbereich Bildung und Jugend insbesondere in der Jugendhilfe, im Geschäftsbereich Gesundheit und Soziales für den zusätzlichen ungeplanten Ausgleich von Verlusten des Kommunalen Sozialverbandes sowie zur Deckung der pandemiebedingten Mindererträge im Kulturbereich und den Mindererträgen aus Parkgebühren verwendet.

Finanzbürgermeister Dr. Lames erklärte angesichts der vorliegenden Prognosen: „Die wirtschaftliche Entwicklung in der Stadt Dresden gestaltet sich trotz der weltweiten Corona-Pandemie deutlich positiver als bisher erwartet. Dadurch ist es möglich, die auf der Ausgabenseite erkennbaren Mehrbelastungen im Haushalt der Landeshauptstadt Dresden im Jahr 2021 zu kompensieren und weiterhin die geplanten Investitionen uneingeschränkt umzusetzen. Spielraum für weitere Ausgaben besteht nicht. Vielmehr bleibt das Grundproblem unseres Haushaltes ungelöst: Wir geben mehr aus, als wir einnehmen. Das geht nur durch Zugriff auf Rücklagen aus vergangenen Jahren. Dieses Problem müssen wir weiter diszipliniert bearbeiten.“

Der Finanzzwischenbericht ist gemäß der Gemeindeordnung jährlich zu erstellen und dient der Unterrichtung des Stadtrates sowie der Rechtsaufsicht über wesentliche Abweichungen im jeweils betrachteten Jahr. Damit stellt der Bericht auf Basis des Datenstandes zum 30. Juni 2021 auch eine Risikoabschätzung dar, ob und in welchem Maße Veränderungen so gravierend sind, dass haushaltswirtschaftliche Maßnahmen erforderlich werden.

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