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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2020/06/pm_049.php 29.06.2020 13:54:46 Uhr 27.04.2024 05:56:47 Uhr

Nach wie vor verboten: Volksfest, Diskothek, Club und Tanz

Allgemeinverfügung gilt bis 29. Juni 2020 – Ordnungsamt kontrolliert verstärkt

Dieses Wochenende wäre Bunte Republik Neustadt gewesen. Leider kann das beliebte Stadtteilfest nicht stattfinden. Die wegen der Corona-Pandemie erlassene, aktuelle Sächsische Corona-Schutz-Verordnung legt weiterhin Einschränkungen für Veranstaltung fest. Die Verordnung gilt bis einschließlich 29. Juni 2020, bzw. bis zum Erlass einer neuen Verordnung. Die Durchführung von Veranstaltungen ist in § 3 der Verordnung geregelt. Danach sind unter anderem Volksfeste, Diskotheken, Clubs, Musikclubs und Tanzlustbarkeiten ohne Ausnahme strikt verboten. Das gilt ebenso für jegliche Vorhaben, welche insbesondere dem Ansammeln von Menschen zum Tanzen dienen bzw. diese provozieren, unzulässig.

Trotz der aktuell niedrigen Infektionszahlen in Sachsen und speziell auch in Dresden gilt es, die Vorgaben des Infektionsschutzes konsequent zu beachten und umzusetzen. Die zuständigen Behörden werden besonders am kommenden Wochenende kontrollieren. Für den Fall der Zuwiderhandlung kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden.