Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2020/05/pm_076.php 28.05.2020 15:14:50 Uhr 26.04.2024 21:56:05 Uhr

Kurzarbeit beim Arbeitgeber Landeshauptstadt Dresden

Um den durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen des Dienst- und Spielbetriebs zu begegnen, haben Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften im April 2020 erstmals tarifliche Grundlagen für Kurzarbeit im öffentlichen Dienst geschaffen. Damit haben die Tarifparteien den kommunalen Arbeitgebern ermöglicht, in bestimmten Bereichen, die von behördlichen Einschränkungen besonders betroffen sind, arbeitsrechtlich zu reagieren und die finanziellen Belastungen für die Kommune teilweise aufzufangen.

Die Landeshauptstadt Dresden hat sich entschieden, hiervon Gebrauch zu machen. Die Einführung von Kurzarbeit in mehreren Betrieben und Kultureinrichtungen - darunter auch die großen Häuser Staatsoperette, Dresdner Philharmonie und Theater Junge Generation - wurde in einer Dienstvereinbarung geregelt. Diese wurde gemeinsam mit dem Gesamtpersonalrat erarbeitet. Damit können etwa 600 Beschäftigte in Kurzarbeit arbeiten. Für die Beschäftigten, die in Kurzarbeit arbeiten, wird Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit beantragt. Darüber hinaus wird die Landeshauptstadt die in den Tarifverträgen vereinbarten Aufstockungsbeträge zahlen, sodass sich die Entgelteinbußen der Beschäftigten auf ein Mindestmaß reduzieren. Die Kurzarbeit wurde in den betroffenen Bereichen angekündigt und gilt damit für deren Beschäftigte sieben Tage nach dieser Ankündigung.