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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2020/05/pm_073.php 27.05.2020 14:21:03 Uhr 27.04.2024 04:18:05 Uhr

Verkehrsraumeinschränkungen Staffelsteinstraße und Wachwitzer Bergstraße

Zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vor schadhaften Stützbauwerken und zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit auf der Staffelsteinstraße – talseits von Staffelsteinstraße 3 bis bergseits Zufahrt zu Staffelsteinstraße 35 – sind seit kurzem folgende Einschränkungen erforderlich:
Im genannten Abschnitt ist die Staffelsteinstraße als Einbahnstraße in talwärtiger Richtung für einstreifigen Fahrverkehr mit bergseitigem Fahren ausgewiesen. Fußgängerverkehr ist talseitig möglich. Ein- und Ausfahrten werden freigehalten. Die Lastbeschränkung bleibt auf fünf Tonnen beschränkt.
In diesem Zusammenhang ist die Wachwitzer Bergstraße – talseits ab Hausnummer 10 bis bergseits Hausnummer 24 – als Einbahnstraße in bergwärtiger Richtung ausgewiesen.
Die Einschränkungen bleiben bis zum Bau Staffelsteinstraße bestehen.