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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2020/04/pm_006.php 06.04.2020 10:58:52 Uhr 27.04.2024 00:45:44 Uhr

Dresden in Zeiten des Corona-Virus – Update 2. April

Gewerbesteuer kann bis Ende 2020 gestundet werden / Neue Ausstellung in der Galerie 2. Stock wird auf unbestimmte Zeit verschoben / Informationen rund um Vorsorge und Betreuung

Gewerbesteuer kann bis Ende 2020 gestundet werden

Unternehmen, die aufgrund der gegenwärtigen Situation Stundung, Erlass oder Aussetzung der Vollziehung zu Gewerbesteuerforderungen (sogenannte Billigkeitsentscheidungen) beantragen, werden ohne größere Nachweise zinslose Stundung bis zum gewünschten Termin, jedenfalls aber zunächst bis zum 31. Dezember 2020 gewährt. Ebenso können Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer 2020 zeitnah angepasst werden. Dabei muss der Zusammenhang zwischen fehlender Liquidität bzw. drohenden Gewinneinbußen und Krise nach den Darlegungen des Unternehmens lediglich plausibel gemacht werden.

Neue Ausstellung in der Galerie 2. Stock wird auf unbestimmte Zeit verschoben

Aufgrund der aktuellen Lage muss die für den 7. April 2020 geplante Eröffnung der neuen Ausstellungsreihe „Outsiderkunst“ des Ateliers FARBIG auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Unter dem Titel „Einzigartig – Eigenartig“ hätten sich 22 unterschiedlich geistig behinderte Künstlerinnen und Künstler mit ihren ebenso unterschiedlichen Werken der Öffentlichkeit vorgestellt.

Informationen rund um Vorsorge und Betreuung

Man wünscht es sich nicht, aber jeder kann plötzlich durch Krankheit, Unfall oder Behinderung in die Lage geraten, nicht mehr selbst handlungs- und entscheidungsfähig zu sein. Es ist immer noch ein recht verbreiteter Irrtum, dass dann Ehepartner, Kinder, Eltern oder andere nahestehende Angehörige für diese Person automatisch eintreten könnten. Das können sie jedoch nur mit einer vorbereiteten Vorsorgevollmacht. Liegt keine vor, wird das Betreuungsgericht eingeschaltet. Vor dessen Entscheidung steht eine umfassende Prüfung, was wertvolle Zeit kostet. Wer die gerichtliche Anordnung einer rechtlichen Betreuung für seine Angelegenheiten vermeiden möchte und vorab eigene Wünsche oder Verfügungen zu seiner Betreuung, Lebensführung oder medizinischen Versorgung niederlegen möchte, hat verschiedene Optionen – die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung. Sie dienen dazu, selbst für sich zu bestimmen. Informationen rund um diese Themen gibt es unter anderem im Sozialamt, auch jetzt per Telefon 0351-4889471 oder über E-Mail betreuungsbehoerde@dresden.de zu folgenden Zeiten: Montag 8 bis 14 Uhr, Dienstag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr und Freitag 8 bis 13 Uhr.