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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2019/11/pm_004.php 07.11.2019 09:20:05 Uhr 26.04.2024 16:34:01 Uhr

Parken in der Inneren Neustadt ab sofort überall gebührenpflichtig

Ab Freitag, 1. November 2019, tritt das Bewohnerparkgebiet 19 in der Inneren Neustadt in Kraft. Es erstreckt sich zwischen Bautzner Straße, Diakonissenweg, Holzhofgasse, Löwenstraße, Carusufer/Wigardstraße und Albertstraße. In dem Gebiet ist das Parken ab sofort überall gebührenpflichtig. Im Einzelnen ist immer die im Straßenraum vorhandene Beschilderung und Markierung bindend. Straßensperrungen oder mögliche Veränderungen der Verkehrsorganisation, z. B. durch Baumaßnahmen, sind unbedingt zu beachten.

Laut Parkgebührenverordnung der Landeshauptstadt Dresden befindet sich das Bewohnerparkgebiet 19 in den Tarifzonen II und III. Es sind folgende Parkgebühren zu entrichten:

 

Tarifzone II

Tarifzone III

gebührenpflichtige Parkzeit:

Mo-Sa, 8-19 Uhr

Mo-Fr, 8-19 Uhr

Parkgebühr:

je 30 Minuten 0,25 Euro

je 30 Minuten 0,25 Euro

Tagestarif:

3,00 Euro

3,00 Euro

Bewohner mit Bewohnerparkausweis sind von der Gebührenpflicht befreit und erhalten einen Bewohnerparkausweis bei der Straßenverkehrsbehörde. Im Display der Parkscheinautomaten wird die Nummer des Bewohnerparkgebietes ausgewiesen. Diese muss mit der Gebietsnummer des Bewohnerparkausweises übereinstimmen.

Die Bewohner des Gebietes konnten bereits vor dem Inkrafttreten der Bewohnerparkregelung ab dem 23. September 2019 einen Bewohnerparkausweis beantragen. Ihnen entstehen dadurch keine Nachteile hinsichtlich Verwaltungsgebühren und Geltungszeitraum für den ausgestellten Bewohnerparkausweis. Die Verwaltungsgebühr für den Bewohnerparkausweis beträgt 20 Euro für ein halbes Jahr, 30 Euro für ein Jahr bzw. 50 Euro für zwei Jahre.

Von Freitag, 1. November 2019, bis Mittwoch, 6. November 2019, werden an 87 Standorten Schilder für die Parkraumbewirtschaftungszonen montiert, geändert oder abgebaut. Die Zahl der gebührenpflichtigen Parkflächen wächst von bisher 100 auf 1 030 Parkflächen mit 47 neuen Parkscheinautomaten. Bezahlen kann man die Parkgebühr wie bisher mit Bargeld, Geldkarte oder e-Parkschein mit PayPal bzw. Kreditkarte. Die Kosten für die Ausrüstung des neuen Bewohnerparkgebietes betragen etwa 230 000 Euro.

Grundlage für das neue Bewohnerparkgebiet sind die Stadtratsbeschlüsse zum Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt Dresden 2011 (V1017/11) und zum Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt Dresden 2017 (V2379/18).