Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2019/05/pm_031.php 15.05.2019 12:07:08 Uhr 27.04.2024 01:32:55 Uhr

Zunahme bei der Briefwahl zur Europa- und Kommunalwahl 2019

Besonderheiten beim Wahlrecht für die Stadtbezirksbeiratswahlen

Gut zwei Wochen vor den Europa- und Kommunalwahlen forderten in der Landeshauptstadt Dresden bereits jetzt mehr als 60 000 Bürgerinnen und Bürger Briefwahlunterlagen an. Zu den Europa- und Kommunalwahlen 2014 waren es insgesamt etwa 55 000, im Jahr 2009 nur etwa 37 500. Die höchste Zahl an Briefwahlunterlagen wurde in Dresden bisher bei der Bundestagswahl 2017 mit über 100 000 erreicht. Vergleicht man die Zahlen etwa zwei Wochen vor dem Wahltag, dann hatten zur Bundestagswahl 2017 zum vergleichbaren Zeitpunkt schon 73 000 Bürgerinnen und Bürger einen Wahlschein beantragt. Damit liegt die Zahl etwas niedriger als 2017 aber höher als 2014.

Durch die erstmalig stattfindende Wahl der Stadtbezirksbeiräte bei den Kommunalwahlen kommt es insgesamt zu 22 verschiedenen Kombinationen von Stimmzetteln: es gibt elf Wahlkreise für die Stadtratswahl und jeweils neun Stimmzettel für die Ortschaftsratswahlen, sowie zehn verschiedene Stimmzettel für die Stadtbezirksbeiratswahlen. Das bedeutet einen erhöhten organisatorischen Aufwand, da sowohl für die Europa- als auch für die Kommunalwahlen Wahlberechtigten jeweils zwei Wahlscheine erstellt werden müssen. Die Musterstimmzettel sind im Internetauftritt der Landeshauptstadt unter www.dresden.de/wahlen zu finden.

Wichtig ist auch: Bei Umzügen innerhalb von Dresden in einem Zeitraum von drei Monaten vor der Wahl behalten Bürgerinnen und Bürger ihr Wahlrecht für die Europa- und die Stadtratswahl. Sollten sie aus ihrem bisherigen Stadtbezirk oder ihrer Ortschaft wegziehen, verlieren sie aber ihr Wahlrecht für die entsprechende Stadtbezirksbeirats- oder Ortschaftsratswahl. Sie erwerben durch den Umzug aber nicht das Wahlrecht in ihrem neuen Stadtbezirk oder in ihrer neuen Ortschaft, da sie dort dann noch nicht drei Monate lang mit Hauptwohnsitz wohnen.