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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2019/02/pm_030.php 11.02.2019 10:48:53 Uhr 27.04.2024 00:41:05 Uhr

Winterdienst streut

Konzentration auf Höhenlagen, Buslinien und Gefälle

Der Dresdner Winterdienst ist heute, Freitag, 8. Februar 2019 seit 4 Uhr unterwegs. Mit voll besetzter Schicht sind 51 Mitarbeiter und 44 Streufahrzeuge unterwegs. Es wird nach Tourenplan vorwiegend gestreut, vorrangig im Hauptstreckennetz. Schwerpunkte bilden die Höhenlagen, Gefällestrecken, Buslinien und Brücken. Im Laufe des heutigen Tages wird der Winterdienst auch auf den Nebennetzen streuen, sowie auf Geh- und Radwegen. Auch wenn die Sonne heute oft scheinen soll und mit Tauwetter gerechnet wird, die zweite Schicht ist bis 21 Uhr heute geplant.

Anlieger sind gebeten, ihrer Räum- und Streupflicht auf Fußwegen und Treppen nachzukommen, um Unfälle zu verhüten. Im Einzelnen gilt in Dresden Folgendes:
Anlieger müssen montags bis sonnabends bis 7 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr öffentliche Wege entlang ihrer Grundstücksgrenzen auf einer Breite von 1,50 Meter, bei Bedarf breiter, von Schnee beräumen bzw. bei Eisglätte abstumpfen. Sooft es die Sicherheit erfordert, ist dies tagsüber bis 20 Uhr zu wiederholen.
Die Verwendung von Tausalz oder schmutzenden Stoffen wie Asche oder Kohlengrus ist dabei verboten. Einzusetzen sind dagegen abstumpfende Materialien wie Sand, Splitt oder salzfreies Granulat. Nur im Ausnahmefall, wenn die Freihaltung anders nicht gewährleistet werden kann, darf Auftausalz an Hydranten, Absperrschiebern und Treppen benutzt werden.
Schnee und Eis dürfen nicht auf die Fahrbahn geschoben werden. Die Ablagerung muss am Gehwegrand oder, sofern der Platz dort nicht ausreicht, am Fahrbahnrand erfolgen. An stark frequentierten Übergangsstellen wie Haltestellen, Fußgängerüberwegen, Kreuzungen und Einmündungen müssen ausreichend Durchgänge im Schneewall eingerichtet sein. Außerdem sind Straßeneinläufe, Schaltkästen und Hydranten freizuhalten.
Die Öffentlichkeit gefährdende Eisbildungen an Dächern und Dachrinnen sind zu beseitigen. Außerdem müssen Gefahrenstellen, die etwa durch drohenden Schnee- oder Eisabgang von Dächern oder Überfrierungen nach Rohrbrüchen entstehen, abgesichert werden.
Nach der Winterperiode sind die Reste von Streugut zu entfernen.