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Städtebauliche Planung für Königsufer und Neustädter Markt schreitet voran

Baubürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain stellt Studien vor

Das Königsufer und der Neustädter Markt sind eine besondere Herausforderung für die Stadtplanung in Dresden. Der Stadtrat beschloss 2016 die Aufstellung eines Bebauungsplans und die Durchführung eines offenen Wettbewerbs. Hierfür bereitet der Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften einen Ideenwettbewerb vor. Im Vorfeld beauftragte die Stadtplanung Prof. Thomas Will, Architekt und Professur für Denkmalpflege und Entwerfen an der TU Dresden, sowie Prof. Siegbert Langner von Hatzfeldt, Architekt, mit Grundlagenuntersuchungen.

Baubürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain stellte diese heute, 27. September 2017, gemeinsam mit den Verfassern der Studien vor und kündigte eine planungsbegleitende Bürgerbeteiligung an.

Prof. Thomas Will hat in seinem Gutachten herausgearbeitet, dass dieser exponierte Standort im Umfeld der Augustusbrücke und des Blockhauses nicht nach einem bedeutenden und repräsentativen Gebäude verlangt. Wünschenswert ist eine städtebauliche Reparatur der zwei wesentlichen Fehlstellen:
Der offene Uferabschnitt sollte durch kleinteilige Bausteine nur soweit abgerundet und geschlossen werden, dass er gegenüber der monumentalen Anlage von Theaterplatz und Brühlscher Terrasse weiterhin den Aspekt der kleinräumigen, gärtnerisch lebendigen Uferansicht betont. Das zeitweise gefährdete oder in Frage gestellte Wechselspiel des architektonisch-repräsentativen und des landschaftlich informellen Uferprospekts, die sich im zentralen Flussraum der Stadt begegnen, sollte als stadtmorphologisches Charakteristikum von höchstem Wert bewahrt und gestärkt werden.
Das Ensemble des Neustädter Marktes sollte als wertvoller urbaner Aufenthalts- und Durchgangsort mit eigenständigem Charakter gestärkt werden. Dazu bedarf es des geordneten baulichen Abschlusses nach Süden mit gemischt genutzten, individuellen Häusern, der maßvollen Reduzierung des Verkehrs zur Umwandlung der Köpcke-/Große Meißner Straße in einen Boulevard und der pfleglichen Einbeziehung und Weiterentwicklung der Freianlagen und Bauten aus den 1970er Jahren.

Daraus folgt, dass die Bebauung am Königsufer nach Norden und Süden dezidiert unterschiedlichen Bedingungen folgen muss. Zwischen den zu ergänzenden kontrastierenden Räumen, dem städtischen Binnenraum und dem Landschaftsraum des Flusses, entsteht am Brückenkopf wieder eine bedeutende Torsituation. Sie sollte wieder als kleinerer Übergangsraum definiert und bequem zu passieren sein. Die Planung ihrer architektonischen Fassung bietet die Chance, die Vor- und Nachteile einer Rekonstruktion gegen die einer neuen Lösung abzuwägen.

Prof. Siegbert Langner von Hatzfeldt stellt in seinem Gutachten heraus, dass die Dominanten im rechtselbischen Raumgefüge das Blockhaus und die Dreikönigskirche mit ihrem gewaltigen Dachkörper sind. Sie sind bestimmend für die Identität des Ortes und sollten als solche in Ansicht und Höhenentwicklung der künftigen Bebauung von jedem Standort der Brühlschen Terrasse sichtbar sein. Für die Höhenentwicklung der künftigen Uferbebauung ist das gewaltige Dach der Dreikönigskirche, das sich als Körper klar über alle anderen Dächer abheben muss, entscheidend.
Die Türme der Dreikönigskirche, der Hofkirche und der Frauenkirche wiederum bilden ein im Elbraum wahrzunehmendes, die Stadtbereiche übergreifendes Spannungsdreieck. Das Blockhaus übernimmt eine Doppelfunktion. Es ist Raumabschluss der Neustädter Hauptstraße und in gewissem Sinne Brückenkopf der Altstadt im Gegenüber.
Die Neustadt dient der Vorbereitung auf ein bevorstehendes Stadterlebnis: Dresdens berühmte Silhouette. Aus der Sicht der Hauptstraße ist der Raumeindruck geschlossen. Betritt man den Neustädter Markt, haben wir es mit einer Gegend und nicht mit einem Platzraum zu tun. Der Raum fließt formlos aus. Das Blockhaus wird aus dem städtebaulichen Zusammenhang genommen.

Erst eine unserer Zeit gemäße räumliche Fassung entsprechend dem historischen Vorbild, bei Wahrung der Nachkriegsbebauung, gibt dem Blockhaus seine einstige Bedeutung am Übergang von einem zum anderen Stadtorganismus zurück.

Geplant ist ein offener, zweiphasiger Städtebaulicher und Freiraumplanerischer Ideenwettbewerb. Das 2-phasige Verfahren bietet die Möglichkeit, die Vorteile des offenen Wettbewerbs (keine Teilnahmebeschränkung und freier Zugang aller interessierten Teilnehmer) mit einem meist für alle Beteiligten vertretbaren Gesamtaufwand zu kombinieren. Die Anonymität bleibt während des gesamten Verfahrens gewahrt. Die Besetzung des Preisgerichts und die Aufgabenstellung bleiben unverändert. Teilnehmen können Architekten und / oder Stadtplaner in Kooperation mit Landschaftsarchitekten.