Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2017/02/pm_060.php 24.02.2017 08:17:34 Uhr 26.04.2024 21:39:47 Uhr

Asyl in Dresden - Aktuelle Informationen

Das Grundrecht auf Asyl ist eines der zentralen Merkmale unseres demokratischen Rechtsstaates. Alle deutschen Kommunen haben die gesetzliche Pflicht, für eine menschenwürdige Unterkunft der Flüchtlinge Sorge zu tragen. Die Landeshauptstadt Dresden steht ebenfalls in der Verantwortung, einen Beitrag für die Unterbringung und Betreuung dieser Menschen zu leisten.

Wie viele Ankünfte gab es im Januar 2017?

Im Januar 2017 hat die Landesdirektion Sachsen insgesamt 103 Personen an die Landeshauptstadt Dresden zur Unterbringung zugewiesen. Diese Menschen stammen vor allem aus Afghanistan (29 Personen), dem Irak (21) und Syrien (15).

Wie viele Personen hat die Landeshauptstadt Dresden insgesamt untergebracht?

Zum Stichtag 31. Januar 2017 hat die Landeshauptstadt Dresden insgesamt 4 701 Personen untergebracht. Im Vergleich dazu waren es zum 29. April 2016 insgesamt 5 766 Personen und zum 30. November 2016 insgesamt 5 009 Personen.

Davon leben 4 277 Menschen zum 31. Januar 2017 in Gewährleistungswohnungen und Übergangswohnheimen.

Die meisten Flüchtlinge lebten zu dem angegebenen Stichtag in den Ortsamtsbereichen Cotta (1 103 Personen), Prohlis (999), Plauen (646), Altstadt (464) und Neustadt (444). Im Hinblick auf die Altersstruktur aller erfassten Personen bilden die 25-49-Jährigen mit 2 251 Personen die größte Gruppe, gefolgt von der Gruppe der 18-24-Jährigen mit 1 235 Personen und der Gruppe der 0-17-Jährigen mit 1 023 Personen. 74,8 Prozent aller zu diesem Stichtag untergebrachten Personen sind männlichen Geschlechts.

Integration gelingt am besten über den Einstieg in Arbeit. Wie viele Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge gibt es aktuell, die sich in der Zuständigkeit der Landeshauptstadt Dresden befinden?

Die Landeshauptstadt Dresden verfügte zum Stichtag 31. Januar 2017 im Bereich der Arbeitsgelegenheiten über insgesamt 340 Plätze. Die Tätigkeiten auf dem Gebiet der Arbeitsgelegenheiten sind vielfältig, wie beispielsweise Möbeldiensthelfer beim Sozialen Möbeldienst, Arbeiten im Bereich der Erhaltung und Pflege von Außenanlagen, der Reparatur und Werterhaltung an Gegenständen im öffentlichen Bereich, gemeinnützige Tätigkeiten auf Friedhöfen, unterstützende Dolmetschertätigkeiten, Umweltschutz und Umweltpflege sowie Vor- und Nachbereitung von Ausstellungen.

Wie können Dresdnerinnen und Dresdner helfen?

Um direkte Spenden für Flüchtlinge zu ermöglichen, hat die Stadt ein Sonderspendenkonto eingerichtet. Auf Grundlage eines Beschlusses des Bundesministeriums der Finanzen wird für Spenden auf diese Sonderkonten der vereinfachte Zuwendungsnachweis anerkannt. Spender können ihre Spende so gegenüber der Steuerbehörde mit dem Einzahlungsbeleg der Bank nachweisen.

Das Sonderspendenkonto lautet:
Empfänger: Landeshauptstadt Dresden
IBAN: DE62 8505 0300 0225 7573 70
BIC: OSDDDE81XXX
Verwendungszweck: Spende für Flüchtlinge oder Spende für Flüchtlingskinder

Das Sozialamt beziehungsweise das Jugendamt nutzen die eingegangenen Spenden beispielsweise zum Kauf von Wörterbüchern, Kleidung, Rucksäcken und Spielsachen.