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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2016/11/pm_047.php 14.11.2016 14:24:55 Uhr 27.04.2024 08:22:34 Uhr

Dresdner Winterdienst ist für Schnee und Eis gerüstet

„Die Salzlager sind voll, die Dienstpläne geschrieben und der Fuhrpark mit Feuchtsalzstreueinrichtung und Räumtechnik ausgestattet. 42 Fahrzeuge stehen bereit, um damit die Dresdner Straßen zu beräumen und zu streuen. Gearbeitet wird im Zweischichtsystem“, erklärte der Leiter des Straßen- und Tiefbauamtes Prof. Reinhard Koettnitz heute, am 14. November, bei einem Vor-Ort-Termin bei der Straßenmeisterei auf der Lohrmannstraße. Vom etwa 1 400 Kilometer langen Straßennetz der Stadt betreut der Winterdienst rund 707 Kilometer in festgelegten Tourenplänen. Auf ungefähr 66 Kilometern darf zum Schutz der Umwelt kein Auftaumittel eingesetzt werden.

Mit dem Winterdienst hat die Stadtverwaltung den Regiebetrieb Zentrale Technische Dienstleistungen der Landeshauptstadt Dresden und sechs lokale mittelständische Unternehmen beauftragt. Die Firmen räumen und streuen in Eigenverantwortung die vertraglich festgelegten Gebiete. Diese umfassen neben den Fahrbahnen weitere 261 000 Quadratmeter Gehwege, Radwege, Treppen und Überwege.

Für die Winterdienstsaison 2016/2017 sind 1,5 Millionen Euro Haushaltsmittel für Fremdleistungen eingeplant. Weitere 500 000 Euro stehen für den Materialeinkauf zur Verfügung. Für den stadteigenen Straßenwinterdienst ist ein Budget von 1,5 Millionen Euro vorgesehen. Die Kosten für den Winterdienst 2015/16 beliefen sich auf 1,41 Millionen Euro für externe Auftragnehmer und Material. Hinzu kamen städtische Leistungen im Wert von 1,2 Millionen Euro.

Als Ergebnis des 2013 durchgeführten „Thermal Mapping“ hat die Stadt Dresden im Jahr 2014 an sechs sensiblen Straßenabschnitten Glättemeldeanlagen aufgebaut: auf der Pillnitzer Landstraße, Stuttgarter Straße, Ortsverbindungsstraße zwischen Weißig und Gönnsdorf, Königsbrücker Straße, Radeburger Straße und Unkersdorfer Landstraße. Die Glättemeldeanlagen arbeiten jeweils mit zwei Sensoren – einem in der Fahrbahn und einem Wettersensor in der Höhe. Der Wettersensor liefert Daten zu Lufttemperatur, relativer Luftfeuchte, Taupunkt-Temperatur und Luftdruck. Der in der Fahrbahn eingelassene Sensor übermittelt die örtliche Oberflächentemperatur. Die Daten der Glättemeldeanlagen fließen mit den extern gelieferten Wetterdaten in die Vorhersagemodelle ein. Ziel ist es, Streckenprognosen und Einsatzpläne möglichst passgenau miteinander in Einklang zu bringen.

Anliegerpflichten

Im Sächsischen Straßengesetz (Paragraf 51 in den Absätzen 3 und 5) heißt es: „Die Reinigungspflicht umfasst auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.“ „ Die Gemeinden sind berechtigt, durch Satzung die Verpflichtung zur Reinigung im Sinne der Absätze 1 bis 3 ganz oder teilweise den Eigentümern oder Besitzern der durch öffentliche Straßen erschlossenen Grundstücke aufzuerlegen oder sie zu den entsprechenden Kosten heranzuziehen.“ Auf dieser Grundlage wurde die Winterdienst-Anliegersatzung der Landeshauptstadt Dresden beschlossen, deren gültige Fassung vom 7. Dezember 2001 im Amtsblatt vom 13. Dezember 2001 veröffentlicht worden ist.

In der Satzung sind die Anliegerpflichten bei Schneefall und Glätte auf öffentlichen Straßen, Gehwegen, Treppen und Fahrbahnen ohne Gehweg geregelt. So muss ein Gehweg bei Bedarf in einer größeren Breite als in der bisher immer zitierten Breite von 1,50 Meter geräumt und gestreut werden. Dieser Fall trifft auch zu, wenn Bushaltestellen vorhanden sind. Die Haltestellenbereiche sind ebenfalls zu beräumen und zu streuen. Schnee, der zusammengeschoben wird, gehört keinesfalls auf die Fahrbahn, sondern ist entlang der Gehwege oder Grundstücksbegrenzungen oder anderen geeigneten Bereichen anzuhäufen. Straßenabläufe, Hydranten, Gas- und Wasserschieber müssen freigelegt und frei gehalten werden. Die Winterdienstanliegerpflichten sind wochentags von 7 Uhr bis 20 Uhr und sonn- und feiertags von 9 Uhr bis 20 Uhr wahrzunehmen. Dabei ist es unwesentlich, ob die Landeshauptstadt Dresden auf öffentlichen Gehwegen (z. B. in Fußgängerzonen oder auf bedeutenden Fußgängerüberwegen) ebenfalls Winterdienstleistungen ausführt. Die Verpflichtung für den Anlieger besteht in jedem Fall. In Fußgängerzonen genügen angemessen breite Streifen in der Mitte und am Rand mit mehreren Querverbindungen.
Die Kommunen sind befugt und verpflichtet, die Einhaltung der Winterdienstanliegerpflichten zu kontrollieren. Säumige Anlieger werden angehalten, ihren Pflichten nachzukommen, gegebenenfalls unter Androhung einer Geldbuße. Bei groben Verstößen gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit kann es auch zum Anordnen und Ausführen einer Ersatzvornahme kommen, deren Kosten der betroffene Anlieger zu tragen hat.

Ist der Winter vorbei, haben Anlieger laut Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Dresden vom 16.12.2004 § 3 e) die „Reste von Streugut nach Beendigung der Winterperiode zu entfernen.“ Die aktuelle Satzung vom 16. Dezember 2004 wurde im Amtsblatt Nr. 1-2/05 vom 13.01.05 veröffentlicht.