Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

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Asyl in Dresden - Aktuelle Informationen

Anzahl der Asylsuchenden in Dresden nimmt ab – Stadt mietet Wohnungen ab

„Aufgrund der aktuell rückläufigen Anzahl unterzubringender Asylbewerberinnen und Asylbewerber gibt die Landeshauptstadt Dresden bis Anfang 2018 Schritt für Schritt bis zu 680 Flüchtlingswohnungen mit 3 536 Plätzen auf. In einer ersten Stufe werden die Verträge für 32 Ferienwohnungen und 93 Mietwohnungen mit insgesamt 577 Plätzen gekündigt. Die Abmietung von weiteren bis zu 1 290 Plätzen im ersten Quartal 2017 wird derzeit geprüft und vorbereitet. Diese Wohnungen stehen dann wieder dem allgemeinen Wohnungsmarkt zur Verfügung“, teilt die Beigeordnete für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wohnen, Dr. Kristin Klaudia Kaufmann mit.

„Ein zeitnaher Abbau in angemessenem Umfang ist angesichts der erheblichen Kosten, die uns für die Überkapazitäten entstehen, unabdingbar. Ihren grundlegenden Unterbringungsauftrag wird die Stadt Dresden gleichwohl weiter erfüllen. Künftig werden 394 Plätze als Notreserve im Stand-by-Modus vorgehalten. Sie können binnen 48 Stunden reaktiviert werden. An dem Anteil von mindestens 60 Prozent dezentraler Unterbringung in Wohnungen halten wir fest. Oberste Priorität haben die Eignung und die Kosten der Unterkünfte sowie ihre sozialräumliche Verteilung in unserer Stadt“, stellt Kaufmann klar. Die Abmietungen werden insbesondere in Stadtteilen erfolgen, wo zuletzt vergleichsweise viele Geflüchtete untergebracht wurden – etwa in Prohlis und in Gorbitz. Mit der Anerkennung des Bleiberechts sind die Geflüchteten nicht mehr durch die Landeshauptstadt Dresden unterzubringen. Sie können in eine eigene Wohnung umziehen. „Das Sozialamt unterstützt sie bei ihrer Wohnungssuche“, kündigt Kaufmann an. „Wenn Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge in der bislang genutzten Wohnung bleiben wollen, ist das in Absprache mit dem Vermieter möglich. Sie schließen in diesem Fall einen eigenen Mietvertrag ab. Ein erneuter Umzug wird dann entbehrlich“, ergänzt Kaufmann. Voraussetzung ist, dass die künftige Miete im Rahmen der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten bzw. Zwölften Buch Sozialgesetzbuch liegt.

Die Landeshauptstadt musste die Platzkapazität im letzten Jahr massiv erhöhen, um ihre Unterbringungspflicht für Geflüchtete zu erfüllen. Zur Intensivierung der Wohnraumakquise war im September 2015 eine zeitweilige Projektgruppe eingerichtet worden. Nun entwickeln die Mitarbeiter des Projektbüros gemeinsam mit dem Sozialamt eine Konsolidierungsstrategie für die Flüchtlingsunterbringung, um eine gute nachbarschaftliche Anbindung und Integration zu erreichen. Kaufmann weiter: „Integration beginnt vor Ort. Damit sie gelingt, haben wir über das gesamte Stadtgebiet ein engmaschiges Netz der Flüchtlingssozialarbeit gespannt. Die von der Stadt beauftragten Sozialarbeiter und Regionalkoordinatoren leisten eine hervorragende Arbeit. Sie geben Unterstützung, damit Geflüchtete und Einheimische gute Nachbarn werden.“

Zum Stichtag 30. September 2016 verfügte die Landeshauptstadt über insgesamt 6 710 Plätze. Diese verteilen sich auf 1 898 Plätze in Übergangswohnheimen und 4 812 Plätze in angemieteten Wohnungen.

Gemeinschaftsunterkünfte, die im Jahresverlauf 2016 geschlossen wurden/werden:

  • Altenberger Straße 83 (46 Plätze, Stand-by ab 01.11.2016)
  • Berliner Straße 25 (132 Plätze, geschlossen zum 30.09.2016)
  • Boxberger Straße 1-3 (288 Plätze, Stand-by ab 01.01.2017)
  • Dölzschener Straße 47 (110 Plätze, nicht geöffnet)
  • Florian-Geyer-Straße 48 (153 Plätze, Schließung Ende 2016 beabsichtigt)
  • Ginsterstraße 3 (70 Plätze, geschlossen zum 31.05.2016)
  • Leipziger Straße 15 (25 Plätze, geschlossen zum 31.05.2016)
  • Podemusstraße 9 (Reduzierung um 30 Plätze auf 40 Plätze zum 31.05.2016)
  • Schleiermacherstraße (70 Plätze, geschlossen zum 30.04.2016)
  • Thäterstraße/Mengststraße 9 (59 Plätze, geschlossen zum 31.05.2016)
  • Zur Wetterwarte 34 (60 Plätze, Stand-by ab 01.09.2016)

Wie viele Ankünfte gab es im September 2016? Wie ist die Entwicklung seit Anfang dieses Jahres?

Im September 2016 hat die Landesdirektion Sachsen insgesamt 136 Personen an die Landeshauptstadt Dresden zur Un-terbringung zugewiesen. Vom 1. Januar bis 30. September 2016 hat die Landesdirektion Sachsen insgesamt 1 633 Perso-nen an die Landeshauptstadt Dresden zur Unterbringung zugewiesen. Die Menschen stammen schwerpunktmäßig aus Syrien, Afghanistan, dem Irak und der Russischen Föderation.

Wie viele Personen hat die Landeshauptstadt Dresden insgesamt untergebracht?

Zum Stichtag 30. September 2016 leben insgesamt 4 825 Personen in von der Stadt bereitgestellten Unterkünften. Dabei sind 3 151 Personen in Gewährleistungswohnungen, 868 in Übergangswohnheimen und 806 in Interimsunterkünften untergebracht. Die meisten Flüchtlinge lebten zum Stichtag 30. September 2016 in den Ortsamtsbereichen Cotta (1 203 Personen), Prohlis (1 124) und Altstadt (643).
Im Hinblick auf die Altersstruktur aller untergebrachten Menschen bildeten die 25 bis 49-jährigen mit insgesamt 2 423 Personen die größte Gruppe, gefolgt von den 18 bis 24-jährigen mit 1 470 Personen. Knapp 75 Prozent aller untergebrachten Personen sind Männer.

Wie viele Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge gibt es aktuell, die sich in der Zuständigkeit der Landeshauptstadt Dresden befinden?

Die Landeshauptstadt Dresden hat bis jetzt insgesamt 47 Maßnahmen mit zusammen 475 Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge geschaffen. Diese Tätigkeiten sind vielfältig, wie Möbeldiensthelfer beim Sozialen Möbeldienst, Arbeiten im Bereich der Erhaltung und Pflege von Außenanlagen, der Reparatur und Werterhaltung an Gegenständen im öffentlichen Bereich, gemeinnützige Tätigkeiten auf Friedhöfen, unterstützende Dolmetschertätigkeiten, des Umweltschutzes und Umweltpflege sowie der Vor- und Nachbereitung von Ausstellungen.

Veranstaltungen zum Thema Asyl:

Auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden gibt ein Kalender Überblick über alle Veranstaltungen zum Thema Asyl. Die Termine umfassen unter anderem Ausstellungen, Fortbildungen für ehrenamtliche Helfer oder Begegnungsmöglichkeiten mit Flüchtlingen. Der Veranstaltungskalender ist zu erreichen unter www.dresden.de/veranstaltungen-migration.

Wie können Bürger helfen:

Direkte Spenden für Flüchtlinge sind bei der Stadt unter einem Sonderspendenkonto möglich. Auf Grundlage eines Beschlusses des Bundesministeriums der Finanzen wird für Spenden auf diese Sonderkonten der vereinfachte Zuwendungsnachweis anerkannt. Spender können ihre Spende so gegenüber der Steuerbehörde mit dem Einzahlungsbeleg der Bank nachweisen.

Das Sonderspendenkonto lautet:

Empfänger: Landeshauptstadt Dresden
IBAN: DE62 8505 0300 0225 7573 70
BIC: OSDDDE81XXX
Verwendungszweck: Spende für Flüchtlinge
oder
Spende für Flüchtlingskinder

Das Sozialamt beziehungsweise Jugendamt nutzen die eingegangenen Spenden für Wörterbücher, Kleidung, Rucksäcke und Spielsachen.