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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2016/09/pm_026.php 12.09.2016 13:16:15 Uhr 27.04.2024 14:42:49 Uhr

Investitionsrekord in Bildung

Oberbürgermeister Dirk Hilbert bringt Haushaltsentwurf 2017/18 in den Stadtrat ein

Oberbürgermeister Dirk Hilbert stellte heute, 8. September 2016, in einer Pressekonferenz gemeinsam mit allen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Geschäftsbereiche den Entwurf des Doppelhaushaltes 2017/18 und die mittelfristigen Finanzplanung 2019 bis 2021 vor.

Der Haushalt umfasst 2017 bzw. 2018 ein Volumen von rund 1,5 Mrd. bzw. 1,6 Mrd. Euro. Dresden kann auch in den kommenden Jahren mit moderat wachsenden Einnahmen aus Steuern und Schlüsselzuweisungen rechnen. Von den rund 921,3 Mio. Euro Allgemeiner Deckungsmittel entfallen in 2017 rund 548 Mio. auf Steuereinnahmen aus Gewerbe-, Einkommen-, Umsatz- und Grundsteuer. In 2018 werden von 974,2 Mio. Euro Deckungsmittel, ca. 576 Mio. Euro Steueraufkommen erwartet.

Mit dem neuen Doppelhaushalt wird ein neuer Investitionsrekord erreicht. Die Gesamtinvestitionsausgaben betragen 244,1 Mio. Euro in 2017 und 283,7 Mio. Euro in 2018. Unter Einrechnung der mittelfristigen Finanzplanung bis 2021 laufen geplante Investitionsausgaben von insgesamt rund 1,2 Mrd. EUR zusammen.
Wie in den Jahren zuvor, nehmen die Investitionen in den Schulhausbau sowie in die Erweiterung und Sanierung von Kitas den mit Abstand größten Raum des Investitionsprogrammes der kommenden Jahre ein. Allein in 2017 und 18 werden jeweils rund 118 Mio. Euro für den Neubau oder Erweiterung von Dresdner Schulen bereitgestellt. Weitere 46 Mio. Euro fließen in den Ausbau der Kindertagesstätten, um auch weiterhin den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz gewährleisten zu können.

Nach einem langwierigen Planungs- und Genehmigungsverfahren kann jetzt auch mit der Sanierung der Hochwasserschäden an der Augustusbrücke im Herzen der Landeshauptstadt begonnen werden. Weitere wichtige Verkehrsinfrastrukturprojekte betreffen Maßnahmen im Kontext mit dem Projekt Stadtbahn 2020. Von den 92,3 Mio. Euro -Etat des Straßen- und Tiefbauamtes wird deutlich mehr als die Hälfte durch Fördermittel gestellt.
Im Verwaltungshaushalt dominiert der Sozialbereich. Ansteigen werden – z. B. aufgrund der zunehmenden Fallzahl und Fallschwere – die Hilfen zur Erziehung. Hier wird mit einer Steigerung von rund neun Millionen Euro auf 78,6 Mio. Euro in 2017 und weiter auf 84,6 Mio. Euro in 2018 geplant.

Sowohl das Thema der weiter anhaltenden starken Geburten in unserer Stadt, als auch die Tarifabschlüsse der vergangenen Monate werden zu einem Anstieg der Zuschüsse bei den laufenden Betriebskosten der Kindertagesbetreuung in der Landeshauptstadt führen. Waren dies im vergangenen Jahr noch 159,4 Mio. Euro, wird ein weiterer Zuschussbedarf von 186,8 Mio. Euro in 2017 bzw. 195,4 Mio. Euro in 2018 – im Haushalt eingestellt.
Der Oberbürgermeister betonte, dass der vorliegende Haushaltsentwurf abermals ohne Steuererhöhung oder Kreditaufnahme auskommt. Hilbert wörtlich: „Dresden ist als eine der wenigen Großstädte Deutschlands in der Lage sein Investitionsprogramm frei von kommunaler Verschuldung bzw. Belastungen für den Bürger in Form von Steuererhöhungen zu stemmen und das trotz wachsender Einwohnerzahl“. Er warnte jedoch auch davor, die Leistungsfähigkeit des Dresdner Haushaltes überzustrapazieren. „Angesichts wachsender Aufgaben der Verwaltung und der damit verbundenen Ausgaben sowie vor dem Hintergrund konjunktureller Risiken, gilt es auch weiterhin den Einsatz der uns zur Verfügung stehenden Mittel zu gewichten und verantwortungsvoll einzusetzen“.

Mit der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2017 und 2018 in der Stadtratssitzung am 8. September 2016 beginnen die offiziellen Beratungen zum Doppelhaushalt. Die Beschlussfassung ist für die Stadtratssitzung im Dezember vorgesehen. Die Auslegung des Haushaltsplanentwurfes erfolgt vom Freitag, 9. September 2016 bis Donnerstag, 19. September 2016. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können den Haushaltsplan im Neuen Rathaus, Dr.-Külz-Ring 19, in der Stadtkämmerei, IV. Etage einsehen.

Alle Einwohner der Landeshauptstadt Dresden gem. § 10 Abs. 1 SächsGemO und Abgabepflichtigen gem. § 10 Abs. 3 SächsGemO können bis einschließlich Mittwoch, den 28.09.2016 Einwendungen gegen den vorgelegten Haushaltsplanentwurf 2017/2018 vorbringen. Diese Bürgereinwendungen werden zuerst in den Fachausschüssen beraten, gehen hiernach in den Stadtrat der abschließend über sie berät und ggf. beschließt.