Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2016/05/pm_042.php 20.05.2016 08:57:18 Uhr 27.04.2024 08:31:37 Uhr |
Ausbau der Königsbrücker Straße
Der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Raoul Schmidt-Lamontain sowie der Leiter des Straßen- und Tiefbauamtes, Prof. Reinhard Koettnitz, stellten heute, 17. Mai, die drei für die Königsbrücker Straße erarbeiteten Ausbauvarianten vor. Eine dieser Varianten soll weiter geplant und perspektivisch umgesetzt werden. Die Varianten basieren auf Stadtratsbeschlüssen. Sie wurden in einer Lenkungsgruppe unter Leitung des Baubürgermeisters mit Vertretern der Fraktionen und der Dresdner Verkehrsbetriebe intensiv diskutiert und abgestimmt.
Die Königsbrücker Straße als Verbindungsstraße und gleichzeitig Ortsteilzentrum weist drei städtebaulich verschiedene Abschnitte auf. Der 1. Abschnitt vom Albertplatz bis Katharinenstraße hat eine Länge von etwa 320 Metern und ist durch lockere Bebauung und Vorgärten begrenzt. Der Abschnitt 2 von Katharinenstraße bis Paulstraße mit 680 Metern ist das Ortsteilzentrum der Äußern Neustadt. Im 3. Abschnitt zwischen Paulstraße und Stauffenbergallee, 500 Meter, ist die dreireihige Baumallee (Reitweg) markant.
Varianten
Variante 7:
Albertplatz bis Katharinenstraße: abmarkierter straßenbündiger Bahnkörper, daneben je Richtung ein Fahrstreifen und separate Radverkehrsanlagen, Katharinenstraße bis Paulstraße: straßenbündiger Bahnkörper (für den motorisierten Individualverkehr (MIV) nutzbar), daneben je Richtung ein separater Fahrstreifen des MIV und separate Radverkehrsanlagen; Paulstraße bis zur Stauffenbergallee: straßenbündiger Bahnkörper (teilweise für den MIV nutzbar), daneben je Richtung ein Fahrstreifen und separate Radverkehrsanlagen
Variante 8.4:
Sanierung weitestgehend im Bestand entsprechend den Regelwerken, Albertplatz bis Katharinenstraße: je Richtung ein gemeinsamer Fahrstreifen für MIV und Straßenbahn und separate Radverkehrsanlagen; Katharinenstraße bis Paulstraße: je Richtung ein gemeinsamer Fahrstreifen für MIV und Straßenbahn und separate Radverkehrsanlagen; Paulstraße bis zur Stauffenbergallee: je Richtung ein gemeinsamer Fahrstreifen für MIV und Straßenbahn und separate Radverkehrsanlagen sowie Erhalt des Reitweges
Variante 8.7:
Albertplatz bis Katharinenstraße: besonderer Bahnkörper, daneben je ein Fahrstreifen und separate Radverkehrsanlagen; Katharinenstraße bis Bischofsweg: ein gemeinsamer Fahrstreifen für MIV und Straßenbahn und separate Radverkehrsanlagen; Bischofsweg bis zur Stauffenbergallee: besonderer Bahnkörper, daneben je Richtung ein Fahrstreifen und separate Radverkehrsanlagen; Haltestelle vor der Schauburg.
Diese drei Varianten sind hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Städtebau, den Denkmalschutz, den Verkehr und die Umwelt untersucht. Förderfähigkeit, Kosten und Genehmigungsfähigkeit sind geprüft und in einem Variantenvergleich gegenüber gestellt.
Verkehrsbelastung
Im Querschnitt pro 24 Stunden wurden folgende Verkehrsbelastungen ermittelt:
Querschnitt |
Zählung Juni 2014 |
Prognose 2025 Variante 7 |
Prognose2025 Variante 8.4 |
Prognose 2025 Variante 8.7 |
Königsbrücker Straße: südlich Stauffenbergallee |
13.600 |
18.500 |
17.300 |
18.400 |
Königsbrücker Straße: südlich Bischofsweg |
16.300 |
15.100 |
12.900 |
13.200 |
Königsbrücker Straße: südlich Louisenstraße |
17.600 |
18.600 |
16.200 |
19.000 |
Königsbrücker Straße: nördlich Albertplatz |
20.300 |
20.800 |
19.100 |
21.100 |
In der Gesamtschau wird deutlich, dass Variante 7 die meisten Verkehre auf der Königsbrücker Straße bündelt und verteilt. Variante 8.4 hingegen hat durch die fehlenden Abbieger (aus Platzgründen keine Linksabbieger zwischen Albertplatz und Tannenstraße) eine geringere Bündelungs- und Verteilungswirkung. Die Folge davon ist zwar eine geringere Verkehrsbelastung auf der Königsbrücker Straße, Louisenstraße und der Lößnitzstraße aber unter Inkaufnahme der Verdrängung von etwa 1200 Kfz/24h auf die Friedrich-Wolf-Straße, 700 Kfz/24h auf den Dammweg, 500 Kfz/24h auf die Rudolf-Leonhard-Straße und bis zu 1.000 Kfz/24h auf die Förstereistraße/Alaunstraße/Katharinenstraße.
Folgende Gemeinsamkeiten wurden herausgearbeitet:
Gesamtstrecke:
Erhalt und Wiederverwendung ortstypischer, einheitlicher Materialien (vorwiegend in den Seitenbereichen und Gehwegen),
barrierefreie Gestaltung der Verkehrsanlage,
anforderungsgerechte Radverkehrsanlagen gemäß Richtlinien (ERA/RASt 06), durchgehend mindestens zwei Meter, Umsetzung eines einheitlichen Mast- und Beleuchtungskonzeptes, Überschreitung der Lärmbelastung > 65 dB(A) tags und >55 dB(A) nachts
Abschnitt 1: Albertplatz bis Katharinenstraße (320 Meter):
keine Eingriffe in die Vorgärten auf der westlichen Straßenseite von Nr. 5 bis 11, bedarfsgerechte Gehwegbreiten > 4 Meter für Baumpflanzungen auf der Ostseite, Unterschreitung der bedarfsgerechten Gehwegbreiten im Bereich Antonstraße 2 a, keine ausreichenden Gehwegbreiten zur Einordnung von Sondernutzungen im Bereich Antonstraße 2 a, ausreichende und sichere Querungsmöglichkeit, Verlust aller Bestandsbäume, 12 bzw. 13 Neupflanzungen
Abschnitt 2: Katharinenstraße bis Paulstraße (ca. 680 Meter):
ausreichende ÖPNV-Erschließung, ausreichende und sichere Querungsmöglichkeit
Abschnitt 3: von Paulstraße bis Stauffenbergallee (ca. 500 Meter)
ausreichende ÖPNV-Erschließung, ausreichende Andienungsmöglichkeiten/gesicherte Erschließung des Einzelhandels, keine Eingriffe in Vorgärten/Außenanlagen Königsbrücker Straße 78, 80, 84, 88, 91 und Paulstraße 1, Verlust aller Bestandsbäume
Die wesentlichen Unterschiede der drei Varianten sind folgende:
Variante 7:
klare Flächenzuordnungen (MIV und ÖPNV haben immer getrennte Verkehrswege) und es treten kaum Interaktionen zwischen den Verkehrsarten auf, sie sind somit kaum störanfällig, gute Verkehrsqualität für MIV und ÖPNV, hohe Flächenneuversiegelung, große Eingriffe in Umgebungs- und Denkmalschutz und Entfall vieler Vorgärten und Vorgartenstrukturen, zwei Zufahrtsspuren in der nördlichen Knotenpunktszufahrt am Bischofsweg, Erhalt des Naturdenkmals Flatterulme sehr kritisch durch erheblichen Eingriff in die Wurzelbereiche, für einen Erhalt sind Sonderbauweisen in sehr hohem Maße erforderlich, Gesamtbaukosten betragen etwa 32,6 Mio. Euro (davon 8,9 Mio. Euro Anteil Stadt) siehe Beschluss V 2263/13.
Variante 8.4:
gemeinsame Nutzung des Verkehrsraumes durch MIV und ÖPNV im gesamten Streckenzug, schlechte Verkehrsqualität bei MIV und ÖPNV, hohe Interaktionen der Verkehrsarten und somit sehr störanfällig, Sicherheitsdefizite in Verflechtungsbereichen wie am Bauanfang bzw. zwischen Radfahrern und den Andienungsfahrzeugen, keine Einordnung von Linksabbiegern möglich, außer am Knotenpunkt Tannenstraße, damit Umwegverkehr notwendig, geringster Umfang an Flächenneuversiegelungen, Erhalt der meisten Vorgärten und Vorgartenstrukturen und somit geringste Eingriffe in Umgebungsschutz und Denkmalschutz, Haltestelle Tannenstraße ist nicht vollständig barrierefrei, dreireihige Baumallee nördlich der Paulstraße, Erhalt des Naturdenkmals Flatterulme möglich durch geringe Eingriffe in die Wurzelbereiche, für einen Erhalt sind Sonderbauweisen im geringen Maße erforderlich.
Variante 8.7:
bis auf den mittleren Bereich immer getrennte Verkehrsräume für MIV und ÖPNV (besonderer Bahnkörper), somit gibt es nur im mittleren Bereich Interaktionen zwischen den Verkehrsarten, gute Verkehrsqualität bei MIV und ÖPNV, hoher Anteil an Flächenneuversiegelung, stadteinwärts Haltestelle „Bischofsweg“ direkt vor der Schauburg, dadurch Entfall von Parkstellflächen, im westlichen Bereich des Bischofsweges (zusätzlicher Halteplatz für einrückende Straßenbahnen bzw. für Umleitungen erforderlich), Erhalt von Vorgärten und Vorgartenstrukturen und somit weniger Eingriffe in den Umgebungs- und Denkmalschutz als in Variante 7, Erhalt des Naturdenkmals Flatterulme kritisch durch Eingriffe in die Wurzelbereiche, für einen Erhalt sind Sonderbauweisen in hohem Maße erforderlich.
Die Vor- und Nachteile sind in der Zusammenfassung beschrieben. Die Anlage von Parkstellflächen, Andienungsflächen sowie die Neupflanzungen von Bäumen sind in allen drei Varianten nahezu gleich.
Fazit
Der Vergleich weist aus, dass Vorteile für den Städtebau und den Denkmalschutz verkehrlichen Nachteilen gegenüber stehen bzw. umgekehrt. Das ist besonders bei den Varianten 7 (verkehrliche Vorteile, städtebauliche Nachteile) und 8.4 (städtebauliche Vorteile, verkehrliche Nachteile) ausgeprägt.
Weitere Informationen
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Brennpunkt Königsbrücker Straße
Hier finden Sie unter anderem die Lagepläne zu den drei aktuell vorgestellten Varianten sowie frühere Stadtratsbschlüsse.
Infoveranstaltung für Bürger am 19. Mai
Am Donnerstag, 19. Mai, findet im Romain-Rolland-Gymnasium, Weintraubenstraße Straße 3, eine Bürgerinformation zur Königsbrücker Straße statt. Einlass ist ab 18 Uhr. Die Veranstaltung beginnt 18.30 Uhr. Bürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain und Prof. Reinhard Koettnitz, Leiter des Straßen- und Tiefbauamtes, stellen die drei erarbeiteten Varianten für die Königsbrücker Straße entsprechend der Stadtratsbeschlüsse vor.
Ebenfalls anwesend sind der Vorstand Finanzen und Technik der Dresdner Verkehrsbetriebe, Andreas Hemmersbach sowie Dr. Martin Schulte-Wissermann, Pressesprecher der Bürgerinitiative "Königsbrücker muss leben!", die ihre Position vorstellen.