Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2015/12/pm_044.php 18.12.2015 15:07:35 Uhr 27.04.2024 08:14:42 Uhr

Teile des städtischen Haushalts werden auch 2016 mit einer Sperre belegt

Aktuelle Mehrbelastungen von 29,1 Millionen Euro

Der Finanzbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden, Hartmut Vorjohann, hat heute, 16. Dezember 2015, eine partielle Haushaltssperre für alle Ämter und Geschäftsbereiche sowie für die Eigenbetriebe und Beteiligungen verhängt. Wie bei der aktuell laufenden partiellen Haushaltssperre für 2015, die seit August dieses Jahres gilt, zeichnen sich auch für das kommende Jahr 2016 erhebliche zusätzliche Finanzmittelbedarfe im Haushalt ab, die nach heutigem Kenntnisstand nicht mehr gedeckt werden können. 

So wurden im Finanzzwischenbericht 2015 für das bald beginnende Jahr Mehrbelastungen in Höhe von insgesamt 29,1 Millionen Euro prognostiziert. Ursachen sind wie in der Vergangenheit u.a. steigende Ausgaben in der wirtschaftlichen Jugendhilfe, entstehende Mindereinnahmen durch eine geringere Landespauschale im Eigenbetrieb Kindertagesstätten sowie erhöhte Personalkosten durch Tarifsteigerungen in Folge des Schlichterspruches. 

Angesichts weiterer, gegenwärtig nur schwer schätzbarer Haushaltsrisiken für das kommende Haushaltsjahr 2016 ist der Haushaltsausgleich im Ergebnis- und Finanzhaushalt gefährdet. Aus diesem Grund ist es erforderlich, eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 30 SächsKomHVO-Doppik unverzüglich einzuleiten. 

Von dieser haushaltswirtschaftlichen Sperre sind jedoch Ausgaben für Leistungen, für die seitens der Landeshauptstadt Dresden eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung besteht oder die für eine Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind, ausgenommen. 

Ebenfalls von der Haushaltssperre nicht erfasst sind wiederum die lnvestitionsmaßnahmen, das heißt insbesondere sämtliche Bauinvestitionen u.a. in Schulen, Kitas und Kulturprojekte. Darüber hinaus gilt diese Sperre ebenfalls nicht für zentral bewirtschaftete Personalkosten, soziale Leistungen und die wirtschaftliche Jugendhilfe.