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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2015/09/pm_010.php 02.09.2015 14:12:35 Uhr 27.04.2024 13:00:43 Uhr

Straßensperrungen für das Jahr 2016 anmelden

Straßensperrungen sowie andere Einschränkungen und Bauarbeiten, die die Nutzer des öffentlichen Verkehrsraumes behindern, sind Sondernutzungen. Um die Ordnung und Sicherheit, einen flüssigen Verkehrsablauf und vertretbare Verkehrsumleitungen zu gewährleisten, müssen sie rechtzeitig koordiniert werden.


Firmen, Institutionen, Bauleitungen und Bürger (Veranlasser), die im Jahr 2016 derartige Verkehrsraumeinschränkungen veranlassen oder öffentlichen Verkehrsraum in Anspruch nehmen wollen, sind verpflichtet, sie zur Koordinierung beim Straßen- und Tiefbauamt, Sachgebiet Straßensperrkoordinierung, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, schriftlich anzumelden. Der letzte Anmeldetermin ist der 15. Oktober 2015.
Auch Arbeiten, die im Jahr 2015 begannen bzw. bereits liefen und 2016 fortgesetzt werden, sind anzumelden.

Vorhaben, die nicht angemeldet sind, kann die Stadt nur unter Berücksichtigung koordinierter Maßnahmen genehmigen.


Um alle Einschränkungen des öffentlichen Verkehrsraumes koordinieren zu können, benötigt das Straßen- und Tiefbauamt detaillierte Angaben zu den einzelnen Vorhaben. Die Unterlagen sind fünffach einzureichen, jedes Vorhaben auf einem gesonderten Blatt und mit einem Lageplan:


1. lfd. Nr.
2. Straßenname
3. Ort der Sperrung (Abschnitt von/bis)
4. Grund der Sperrung
5. Umfang der Verkehrsraumeinschränkung (Vollsperrung, halbseitige Sperrung, Einengung der Fahrbahn oder der Gehbahn)
6. Vorschlag für die Verkehrsführung während der Bauzeit (zum Beispiel Umleitung, mobile Lichtzeichenanlagen)
7. Dauer der Sperrung (Beginn und Ende)
8. Ausführende Firma bzw. Hinweise auf die Ausschreibung
9. Bemerkungen


Wer später anmeldet, muss sich nach den rechtzeitig eingegangenen Anmeldungen richten. Nicht angemeldete Vorhaben genehmigt die Stadt nur, wenn es die schon koordinierten Maßnahmen zulassen.