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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2015/06/pm_066.php 25.06.2015 13:26:09 Uhr 27.04.2024 15:08:55 Uhr

Planungshinweiskarte für Bauvorhaben im Überschwemmungsgebiet online

Karte ab 1. Juli im Themenstadtplan abrufbar

 

Das Umweltamt hat eine Planungshinweiskarte für Bauvorhaben im Überschwemmungsgebiet der Elbe entwickelt. Diese Karte wird künftig allen Bauherren für die Planung und den städtischen Behörden für die Beurteilung von Bauanträgen und Bebauungsplänen als Grundlage vorgegeben. Ab 1. Juli wird die Planungshinweiskarte im Themenstadtplan unter www.dresden.de/stadtplan kostenfrei

bereit gestellt. Bauherren können sich dazu gern bei den Mitarbeitern des Sachgebietes Untere Wasserbehörde unter (03 51) 4 88 62 41im Umweltamt beraten lassen. Mit Hilfe der Karte können zurückgestellte Bauvorhaben zügig entschieden und Investoren Planungsgrundlagen gegeben werden. Bis zu einer möglichen Überarbeitung aufgrund der Vorgabe verbindlicher neuer Werte durch die Behörden des Freistaates behält auch das für 9,24 m festgesetzte Überschwemmungsgebiet an der Elbe seine Gültigkeit.

Die allgemeine Anwendbarkeit der Planungshinweiskarte wird von dem aktuellen Modell zur Hochwassersituation in Dresden des Sächsischen Umweltministeriums bestätigt. Um wieder verlässliche Grundlagen für den Hochwasserschutz und zur Beurteilung von Bauvorhaben zur Verfügung zu stellen, hat der Freistaat Sachsen im Oktober 2013 eine Neumodellierung in Auftrag gegeben. Mit zeitlichem Verzug wurden die Ergebnisse in einer ersten Arbeitsfassung am 17. April 2015 dem Umweltamt präsentiert. Das Umweltamt hat diese geprüft. Während das Modell für den Dresdner Osten noch keine plausiblen Ergebnisse liefert, werden die höheren Werte/Abweichungen zwischen Augustusbrücke und Niederwartha in ihrer Richtung bestätigt. Eine Modellierung für einen Pegelstand von 9,24 m mit einem für das gesamte Stadtgebiet funktionierenden 2-D-Modell steht noch aus.

 

Zum Hintergrund:

Im rechtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet besteht prinzipiell Bauverbot. Wenn die in § 78 Abs. 3 Satz 1 Wasserhaushaltsgesetz genannten Voraussetzungen erfüllt werden, kann im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen eine Ausnahme von diesem Bauverbot erteilt werden. Dazu bedarf es verlässlicher wasserwirtschaftlicher Grundlagen, die den kommunalen Wasserbehörden vom Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie des Freistaates Sachsen bereitgestellt werden.

 

Für ein sog. 100-jährliches Hochwasser am Pegel Dresden (Augustusbrücke) wurde 2002 eine Durchflussmenge von HQ 100 (4370 m3/s) und ein zugehöriger Wasserstand HW 100 von 9,24 m festgelegt. Diese Werte gelten bis heute offiziell fort, obwohl das für den Pegel zuständige Wasser- und Schifffahrtsamt Magdeburg den HW 100-Wert 2006 mit 8,75 m und 2013 mit 9,10 m angegeben hat. Mit Hilfe eines zweidimensionalen hydronumerischen Modells (2-D-Modells) der Landestalsperrenverwaltung wurden 2008 für verschiedene Pegelstände die Wasserstände und Überschwemmungsgebiete ortsgenau für die einzelnen Dresdner Stadtgebiete entlang der Elbe ermittelt und entsprechende Karten durch das Umweltamt veröffentlicht. Die beim Hochwasser 2013 gemessenen Wasserstände waren in weiten Teilen der Stadt teilweise deutlich höher als vom Modell berechnet.