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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2015/06/pm_027.php 10.06.2015 09:24:35 Uhr 27.04.2024 13:07:39 Uhr

Schilderwald in der Neustadt wird gelichtet

Das Gebiet zwischen Königsbrücker Straße, Bischofsweg, Görlitzer Straße, Rothenburger Straße und Bautzner Straße in der Neustadt wird voraussichtlich ab 8. Juni als so genannte Parkraumbewirtschaftungszone eingerichtet. Neue Verkehrsschilder weisen darauf hin. Ein Parkschein oder eine Parkscheibe gilt dann für zusammenhängende Straßen. Die Beschilderung erfolgt nur noch in den Einfahrtsbereichen der Zonen, eine Einzelausweisung innerhalb der Zone unterbleibt grundsätzlich. Die derzeit aufwändige Beschilderung ist damit nicht mehr notwendig. Der Schilderwald wird gelichtet, weil die Verkehrszeichen nur am Anfang und Ende der Zone aufzustellen sind.

Mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) 2013 wurden die Verkehrszeichen „Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone“ und „Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone“ in die Straßenverkehrsordnung eingeführt. Innerhalb der Parkraumbewirtschaftungszone gilt:

Gebot oder Verbot:

  • Wer ein Fahrzeug führt, darf innerhalb der Parkraumbewirtschaftungszone nur mit Parkschein oder mit Parkscheibe parken, soweit das Halten und Parken nicht gesetzlich oder durch Verkehrszeichen verboten ist.
  • Durch Zusatzzeichen können Bewohner mit Parkausweis von der Verpflichtung zum Parken mit Parkschein oder Parkscheibe freigestellt sein.
  • Die Parkerlaubnis gilt nur, wenn der Parkschein, die Parkscheibe oder der Parkausweis gut lesbar ausgelegt oder angebracht ist.

Erläuterung:

  • Die Art der Parkbeschränkung wird durch Zusatzzeichen angezeigt.

Mit der Einführung der Zonenbeschilderung ergeben sich keine wesentlichen Änderungen gegenüber der derzeitigen Parkregelung.