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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2015/05/pm_025.php 28.05.2015 22:58:57 Uhr 27.04.2024 11:43:55 Uhr

Elberadweg Marina Garden – Stadt stellt Strafantrag

 

Am Donnerstag, 7. Mai 2015, wurde im Bereich der Gemarkung Neustadt ein Stück des öffentlich gewidmeten Elberadweges beseitigt.

Die Landeshauptstadt Dresden hat deshalb heute Strafantrag gegen Regine Töberich, geschäftsführende Gesellschafterin der DresdenBau Projekt Marina City GmbH und gegen Unbekannt beim Polizeirevier Dresden-Nord gestellt. Der Strafantrag wurde mit Sachbeschädigung und einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr begründet.

Frau Töberich hat mehrfach in der Öffentlichkeit geäußert, den Elberadweg, der über ihr Grundstück verläuft, beseitigen zu lassen, falls die Landeshauptstadt Dresden ihr kein Baurecht im gewünschten Umfang erteilt. Daraufhin haben wir am 27. März 2015 einen Unterlassungsbescheid erlassen und der DresdenBau Projekt Marina Garden GmbH aufgegeben, jegliche Handlungen zu unterlassen, die die Benutzung des Elberadwegs erschweren oder verhindern. Ungeachtet dessen hat Frau Töberich gestern die Zerstörung des Elberadwegs beauftragt und durchführen lassen.

Gegenüber dem Anwalt der DresdenBau Projekt Marina City GmbH haben wir bereits angekündigt, dass die Landeshauptstadt Dresden beabsichtigt, den Radweg wieder herzustellen. Die Kosten für die Wiederherstellung schätzen wir auf 12 000 bis 15 000 Euro. Sie werden der DresdenBau Projekt Marina Garden GmbH in Rechnung gestellt. Das angedrohte Zwangsgeld vom 5000 Euro haben wir jetzt festgesetzt.

„Über das Verhalten von Frau Töberich sind wir verwundert“, so Baubürgermeister Marx. “Frau Töberich hätte, wie in einem Rechtsstaat üblich, auf dem Rechtsweg ihre Position klären lassen können. Statt dessen schafft sie vollendete Tatsachen. Wir werden alles unternehmen, den Radweg so bald wie möglich wieder befahrbar zu machen“, so Baubürgermeister Marx weiter.

Der Elberadweg ist für den öffentlichen Fahrrad- und Fußgängerverkehr öffentlich gewidmet (nach dem Straßengesetz für den Freistaat Sachsen). Diese Widmung ist bestandskräftig. Die Landeshauptstadt Dresden vertritt die Auffassung, dass diese öffentliche Widmung schwerer wiegt als die Kündigung des Gestattungsvertrags durch Frau Töberich. Die öffentliche Widmung wirkt fort, selbst wenn der Gestattungsvertrag enden sollte.

Das Bauaufsichtsamt nahm heute eine erneute Ortsbesichtigung vor. Es stellte fest, dass die Gebäudeteile, von denen bei einem widerrechtlichen Betreten Gefahren ausgehen könnten, wirksam abgesperrt sind. An einer Stelle wurde der Absperrzaun offenbar in letzter Zeit wieder gewaltsam aufgerissen. Die DresdenBau Projekt Marina Garden GmbH sagte zu, hier kurzfristig Abhilfe zu schaffen.