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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2014/11/pm_103.php 28.05.2015 22:52:44 Uhr 27.04.2024 11:54:58 Uhr

Verwaltung legt Vorschläge zum Umgang mit fehlenden Steuereinnahmen vor

Bereits mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen (OVG) zur Kurtaxe vom 9. Oktober 2014 war klar, dass im Haushaltsplanentwurf für 2015/2016 eine Neujustierung mindestens in Höhe der wegfallenden Einnahmen aus der Kurtaxe notwendig sein würde: Wegfall von 6,9 Millionen Euro Einnahmen pro Jahr, d. h. bis 2019 insgesamt 34,5 Millionen Euro.

Anfang November hat der Bundesarbeitskreis der Steuerschätzer zudem eine neue Steuerschätzung für die vor uns liegenden Jahre vorgelegt. In dieser Steuerschätzung sind auf der Basis der zurückgenommenen Prognosen zum Wirtschaftswachstum nunmehr auch leicht zurückgenommene Prognosen zum Wachstum der Steuereinnahmen angekündigt worden. Auf Dresden übertragen bedeutet dies Verluste von 14,6 Millionen Euro in 2015 und 10,8 Millionen Euro in 2016, bis 2019 insgesamt 66,2 Millionen Euro, verteilt auf die verschiedenen Steuereinnahmen einschließlich der indirekten Wirkung verminderter Steuereinnahmen des Landes über den kommunalen Finanzausgleich.

Zusammen mit dem Wegfall der Kurtaxe ergeben sich für den gesamten Planungshorizont von 2015 bis 2019 daraus Mindereinnahmen von summiert rund 100,7 Millionen Euro. Hinzu kommen weitere Veränderungen im Haushaltsplan, die sich ebenfalls negativ mit einem Gesamtvolumen von etwa 26 Millionen Euro bis 2019 auswirken werden. Damit besteht für 2015 bis 2019 eine Gesamtdeckungslücke in einer Größenordnung von 126 Millionen Euro.

Ein Teil dieser Lücke kann dadurch geschlossen werden, dass Mehreinnahmen an anderer Stelle des Haushaltes (vor allem eine avisierte Gewinnausschüttung der Ostsächsischen Sparkasse in Höhe von fünf Millionen Euro pro Jahr, insgesamt also 25 Millionen Euro sowie eine Erhöhung der Ansätze für Grundstücksverkäufe von 23 Millionen Euro) und der ab 2015 geplanten weiteren Entlastung seitens des Bundes in den Haushalt eingeplant werden. Der Bund hat angekündigt, dass die Kommunen bei den Kosten der Eingliederungshilfe über ein Leistungsgesetz, das für das Jahr 2017 erwartet wird, weitere Entlastungen erfahren sollen. Da dieses Gesetz der Bundesregierung aber eben erst für das Jahr 2017 geplant ist, sind Entlastungswirkungen nicht vor dem Jahr 2018 zu erwarten, dann aber mit je 15 Millionen Euro pro Jahr.

Aus all diesen Ansätzen wird von 2015 bis 2019 insgesamt eine Haushaltsentlastung von 80 Millionen erwartet.

Für die Schließung der nunmehr verbleibenden Lücke in Höhe von 46 Millionen Euro hat die Verwaltung zwei unterschiedliche Varianten erarbeitet, die dem Stadtrat heute zur Beratung übergeben wurden. Grundsätzlich bestehen die Möglichkeiten darin, Einnahmen zu erhöhen oder Ausgaben zu reduzieren.  

Dementsprechend sieht die Variante 1 zunächst vor, dass der Hebesatz der Grundsteuer von derzeit 635  Prozent auf 720 Prozent erhöht wird, was pro Jahr zehn Millionen Euro ausmachen würde.  Die Grundsteuer ist die einzige Steuerart, die nicht automatisch mit der Inflation wächst. Bei der Einkommenssteuer und Gewerbesteuer ist dies anders. Seit der letzten Anpassung im Jahre 2005 hat es daher eine reale Entwertung der Grundsteuer gegeben.

Des Weiteren ist in dieser Variante vorgesehen, den Beginn von zwei Verkehrsinfrastrukturprojekten um ein Jahr nach hinten zu verschieben: Königsbrücker Straße sowie Stadtbahnlinie 2020 mit der Sanierung Nossener Brücke. Darüber hinaus wird auf die Entwicklung des Gewerbegebietes in Ottendorf-Okrilla verzichtet. Dies auch deshalb, weil es nicht gelingen wird, die erwartete Gewerbesteuer nach Dresden zu lenken.

Eingriffe im Schulinvestitionsbudget sind in dieser Variante nur punktuell notwendig: Verzicht auf die Mensa-Erweiterung am Vitzthum-Gymnasium, dafür erfolgt die zusätzliche Einordnung der Sanierung der 50. Grundschule.

In der Variante 2 wird auf eine Grundsteuererhöhung verzichtet.

Um die drohenden Fehlbeträge im Doppelhaushalt 2015/2016 zu verhindern, wird in dieser Variante der Verkauf der von der städtischen DREWAG gehaltenen Anteile an der Leipziger Verbundnetz Gas AG (VNG) auf das Jahr 2016 vorgezogen (plus 55 Millionen). Bisher war dieser Verkauf im Jahr 2017 vorgesehen. Zwar kann dadurch der Haushaltsausgleich 2015/2016 hergestellt werden, allerdings um den Preis, dass eine entsprechende neue Lücke im Jahr 2017 gerissen wird (minus 55 Millionen). Dies hat zur Konsequenz, dass nunmehr in der mittelfristigen Finanzplanung neben den bereits in Variante 1 vorgeschlagenen Verschiebungen bzw. Streichungen von Investitionsansätzen (Königsbrücker Straße, Nossener Brücke, Gewerbegebiet Ottendorf-Okrilla, Vitzthum-Gymnasium) jetzt auch im Schulbudget als dem mit Abstand größten Investitionsposten stärker eingegriffen werden muss.

In dieser Variante wird nunmehr vorgeschlagen, den Beginn von sieben Schulinvestitionsmaßnahmen zeitlich zu verschieben - in der Regel um ein Jahr: Neubau 88. Grundschule mit Turnhalle, Neubau Turnhalle 149. Grundschule, Sanierung 150. Oberschule, Sanierung Gymnasium Klotzsche, Neubau Turnhalle BSZ Elektrotechnik. Um zwei  Jahre: Sanierung BSZ für Wirtschaft bzw. drei Jahre: Neubau Turnhalle 96. Grundschule.

Bei drei Schulinvestitionen wird darüber hinaus über eine Neuordnung des Mittelabflussplanes eine Haushaltsentlastung erzeugt (Neubau Gymnasium Pieschen, Sanierung der Gymnasien Plauen und Prohlis), was nicht damit verbunden sein soll, dass die Projekte tatsächlich in der Realisierung verschoben werden sollen. Planungsprozesse bei diesen Projekten werden also nicht angehalten und mit dem Haushaltsplan für 2017 und 2018 muss dann entschieden werden, wie tatsächlich die Bauabläufe durchgeführt werden können.

Auf die geplante energetische Teilsanierung der Schule für Erziehungshilfe „Erich Kästner" soll im Moment ganz verzichtet werden.

Beim Vitzthum-Gymnasium soll wie schon in Variante 1 auf den Ausbau der verzichtet werden, sodass die hierdurch freiwerdenden Mittel in die bisher noch nicht geplante Sanierung der 50. Grundschule umgelenkt werden können, wo es akute Baumängel gibt, die dann mit einer energetischen Sanierung kombiniert einer Beseitigung zugeführt werden können.

In den nächsten Wochen werden die Gremien des Stadtrates weiter über den Haushalt beraten, die Verwaltung kann deshalb selbst keine Veränderungen mehr am Haushaltsplan vornehmen. Die jetzt vorliegenden Varianten der Verwaltung sind deshalb auch keine Vorlage an den Stadtrat, sondern Vorschläge, die in dieser oder geänderter Form von den Fraktionen aufgegriffen werden können.