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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2006/12/c_052.php 29.05.2015 01:12:10 Uhr 02.05.2024 19:53:05 Uhr

Stadt gewinnt Rechtsstreit um Hellerau

Das Landgericht Dresden hat dem Streit zwischen der Landeshauptstadt Dresden und der Festspielhaus Hellerau gGmbH ein vorläufiges Ende gesetzt. Die Richter verpflichteten die Festspielhaus Hellerau gGmbH und ihren Trägerverein mit Urteil vom heutigen Tage zur Räumung des Festspielhausgeländes. Die vom Freistaat Sachsen gegenüber der Festspielhaus Hellerau gGmbH ausgesprochene Kündigung der Nutzung des Festspielhausgeländes wird als wirksam angesehen.

Bereits in zwei gerichtlichen Eilverfahren vor dem Oberlandesgericht war die Festspielhaus Hellerau gGmbH mit ihrem Versuch gescheitert, einen Einfluss auf die Gestaltung des Festspielhauses zu nehmen. So hatte das Oberlandesgericht insbesondere einen Eilantrag der Festspielhaus Hellerau gGmbH für unbegründet erachtet, der die Frage der Farbgebung des Dachgebälkes des Festspielhauses zum Gegenstand hatte. Bei dieser Gelegenheit hat das Oberlandesgericht auch die Kündigung der Nutzung des Festspielgeländes als wirksam angesehen.

Seitens der Landeshauptstadt Dresden geht man nun davon aus, dass die gerichtlichen Aktivitäten der Festspielhaus Hellerau gGmbH nun ein Ende haben werden.

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