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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2005/11/c_009.php 29.05.2015 00:50:55 Uhr 02.05.2024 16:13:57 Uhr

Lohnsteuerkarten 2006 bitte prüfen

Die in den letzten Wochen für 2006 zugestellten Lohnsteuerkarten sollten die Empfänger umgehend überprüfen. Daran erinnert das Einwohner- und Standesamt. Wer noch keine Lohnsteuerkarte für 2006 bekommen hat, wendet sich bitte an die Zentrale Pass- und Meldestelle oder ein Bürgerbüro. Die Ausstellung einer Ersatzkarte kostet
5 Euro.
Die Lohnsteuerkarten wurden mit den Daten zum Stichtag
20. September 2005 gedruckt. Danach eingetretene Änderungen, z. B. den Familienstand oder die Geburt von Kindern, tragen die Meldestellen und Bürgerbüros ein.

Wer meint, dass statt der in seiner Lohnsteuerkarte für 2006 eingetragenen Lohnsteuerklasse I die Lohnsteuerklasse II stehen müsste, wendet sich bitte mit seiner Karte an die Zentrale Pass- und Meldestelle oder ein Bürgerbüro und füllt eine entsprechende Erklärung oder Verpflichtung aus. Liegen die Voraussetzungen für die Lohnsteuerklasse II vor, wird sie eingetragen.
Für Kinder über 18 Jahre trägt nur das zuständige Finanzamt die Lohnsteuerklasse II und den Freibetrag ein. Zur Eintragung von Kinderfreibeträgen für außerhalb der Gemeinde lebende Kinder ist eine steuerliche Lebensbescheinigung vorzulegen. Diese Bescheinigung stellt die Gemeinde aus, in der das Kind mit Hauptwohnung gemeldet ist.

Mit dem Haushaltbegleitgesetz 2004 wurde der ehemalige Haushaltsfreibetrag abgeschafft. Dafür wird seit 2005 entsprechend § 24 b Einkommensteuergesetz (EstG) der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von
1.308 Euro pro Kalenderjahr (Lohnsteuerklasse II) gewährt. Die Voraussetzungen für die Gewährung des Entlastungsbetrages entsprechen jedoch nicht vollständig denen des ehemaligen Haushaltsfreibetrages.
Die Lohnsteuerklasse II wurde im automatisierten Verfahren nur bei denjenigen alleinerziehenden Steuerpflichtigen eingetragen, die bisher eine entsprechende Erklärung oder Verpflichtung abgegeben haben.

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