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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2004/11/c_008.php 29.05.2015 00:34:41 Uhr 02.05.2024 05:29:30 Uhr

Über 45 Winterdienst-Fahrzeuge „warten“ auf Schnee und Eis

Über 45 Fahrzeuge stehen für den Winterdienst 2004/ 2005 in Dresden bereit. Das Gesamtstraßennetz beträgt ca. 1.398 Kilometer. Auf 713 Kilometern davon fährt der Winterdienst, d.h. 52,3 Prozent sind ausgewiesene Streutouren. Auf 133 Kilometern (ca. 19 Prozent) wird kein Auftaumittel verwandt. Gehwege, Radwege, Treppen und Überwege werden auf ca. 60 Kilometern beräumt. Dabei werden 41 Streufahrzeuge mit Feuchtsalzeinrichtung und fünf reine Räumfahrzeuge zum Einsatz kommen.

Pro Schicht sind 69 Arbeitskräfte der Landeshauptstadt und 25 fremde Fahrer in den Straßeninspektionen unterwegs. Die kurzfristige Anlieferung von Tausalz, Splitt usw. ist vertraglich gesichert. In den Lagerhallen liegen zur Zeit 2.900 Tonnen Tausalz, 400 Tonnen Splitt und Sand, 250 Kubikmeter Granulat und 130 Kubikmeter Magnesiumchlorid (MgCl), eine Lösung für Feuchtsalz. Auftragnehmer für die Winterdienstleistungen sind 15 mittelständische Unternehmen unserer Stadt und angrenzender Gemeinden. Für das Haushaltjahr 2005 sind 95.000 Euro für den Winterdienst geplant.

Wo wird geräumt
Im Sächsischen Straßengesetz steht: "Die Gemeinden haben im Übrigen die öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen, soweit dies zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist". Das heißt, die Stadt ist verpflichtet zu räumen und zu streuen, damit die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gewährleistet ist. So muss an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen (Kurven Bergstraßen) bei Schnee und Eisglätte gestreut werden. Es besteht keine Pflicht, Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung zu räumen. Um so mehr muss sich der Verkehr im Winter auf die besonderen Verhältnisse einstellen. Bei außergewöhnlichen Witterungen kann dem Verkehrsteilnehmer sogar zugemutet werden, vorübergehend ganz auf die Benutzung von Verkehrswegen zu verzichten.

In der kommenden Winterperiode werden in Dresden zahlreiche Nebenstraßen nicht mehr betreut. Ein differenzierter Winterdienst kommt zum Einsatz – ein Kompromiss zwischen Verkehrssicherheit, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit. Nicht auf allen Straßen und bei jeder Wetterlage kann die gleiche Winterdienststrategie angewendet werden.

Je nach Verkehrsbedeutung und Umweltaspekten (Bäume, Grundwasser) wird ein salzloser Winterdienst durchgeführt (Splittstreuung). Auf Hauptnetzstraßen ist Salz in unterschiedlicher Dosierung meist unverzichtbar. Hauptsächlich wird aber die Feuchtsalztechnik angewendet. Das Salz wird angefeuchtet, damit es nicht beim Aufbringen auf die Fahrbahn verweht. Der Taueffekt wird erhöht und der Salzeinsatz dadurch verringert. Geräumt wird erst ab fünf bis acht Zentimetern Neuschnee.

Der Winterdienst in Dresden wird zum Schutz des Hauptberufsverkehrs eingesetzt, d.h. grundsätzlich spätestens ab 7:00 Uhr. Beendet wird der Winterdienst am Abend mit dem Aufhören des allgemeinen Tagesverkehrs, grundsätzlich 20:00 Uhr - spätestens 22:00 Uhr.

Gehbahnen
"Die Reinigungspflicht umfasst auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen", so im § 51 Abs. 3 und 5 des Sächsischen Straßengesetzes. Gemeinden sind berechtigt, durch Satzung die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Eigentümern oder Besitzern der durch öffentliche Straßen erschlossenen Grundstücke aufzuerlegen oder sie zu den entsprechenden Kosten heranzuziehen. Auf dieser Grundlage wurde die Winterdienst-Anliegersatzung der Landeshauptstadt Dresden erarbeitet und im Amtsblatt vom 13.12. 2001 veröffentlicht. Sie legt fest, welche Gehwege, Treppen und Fahrbahnen ohne Gehweg durch Anlieger eines Grundstückes zu räumen und zu streuen sind. Anliegerpflicht ist es auch, den Gehweg breiter als die bisher immer zitierten 1,50 Meter zu räumen und zu streuen, wenn Bushaltestellen vorhanden sind. Es sei denn, diese Haltestelle wird vom Busunternehmen betreut.

Schnee, der zusammengeschoben wurde, gehört keinesfalls auf die frisch beräumte Fahrbahn! Straßenabläufe, Hydranten, Gas- und Wasserschieber müssen freigelegt werden.

Die Winterdienst-Anliegerpflicht besteht wochentags von 7 Uhr bis 20 Uhr und sonn- und feiertags von 9 Uhr bis 20 Uhr. Es ist unwesentlich, ob die Landeshauptstadt Dresden z. B. in Fußgängerzonen oder an bedeutende Fußgängerüberwege ebenfalls Winterdienstleistungen ausführt. Die Winterdienst-Anliegerpflicht für den Anlieger besteht in jedem Fall. In Fußgängerzonen besteht keine Verpflichtung der Gemeinden, die gesamte Fußgängerzone schnee- und eisfrei zu halten oder zu bestreuen. Danach genügen breite Streifen im Mittel- und Randbereich mit mehreren Querverbindungen.

Städte sind befugt, die Erfüllung der Winterdienst-Anliegerpflichten zu kontrollieren. Säumige Anlieger können auch unter Androhung einer Geldbuße angehalten werden zu räumen.

Rückblick Winter 2003/2004
Der Winter 2003/2004 konnte als wechselhaft eingestuft werden. An 61 Tagen musste die Glätte bekämpft werden, an 25 Tagen standen Räumungseinsätze an.

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