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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2004/08/c_641.php 29.05.2015 00:31:36 Uhr 03.05.2024 06:39:25 Uhr

4. Sächsischer Landtag: Briefwahl ist jetzt schon möglich

Alle Wahlberechtigten, die von Amts wegen ins Wählerverzeichnis eingetragen wurden, erhalten eine Wahlbenachrichtigungskarte. Die ersten ca. 200.000 Wahlbenachrichtigungen wurden am 19. August versandt, die restlichen am 23. August der Post übergeben. Wer bis Sonnabend, 28. August noch keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, sollte sich beim Wahlamt, Theaterstraße 11 informieren: Nur wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann sein Wahlrecht ausüben.

Briefwahl
Wer am Wahltag verhindert ist, sein Wahllokal aufzusuchen, kann bereits jetzt per Briefwahl wählen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können persönlich im Zentralen Wahlbüro, schriftlich mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte oder auch im Internet unter www.dresden.de/wahlen beantragt werden. Im Zentralen Wahlbüro ist wieder die Sofort-Briefwahl möglich.

Postanschrift des Wahlamtes: Landeshauptstadt Dresden, Wahlamt, Postfach, 01052 Dresden

Anschrift und Öffnungszeiten des Zentralen Wahlbüros: Das Zentrale Wahlbüro befindet sich wieder im Bürgersaal des Stadthauses, Theaterstraße 11, 01067 Dresden, 1. Etage, Raum 100. Über den Eingang Theaterstraße 13 ist es barrierefrei zugänglich.
Bis 16. September ist das Zentrale Wahlbüro montags bis freitags 8 bis 20 Uhr geöffnet, am Freitag, 17. September nur von 8 bis 16 Uhr.
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können die Briefwahlunterlagen auch noch am Wahltag bis 13.00 Uhr im Zentralen Wahlbüro beantragt werden.

Das Bürgertelefon (03 51) 4 88 11 20 für alle Fragen rund um die Wahl ist während der allgemeinen Sprechzeiten der Stadt besetzt.

Am 15. August wurden für die Wahl zum 4. Sächsischen Landtag 393.760 Wahlberechtigte ins Wählerverzeichnis der Landeshauptstadt Dresden eingetragen. Anders als zur Europa- und Kommunalwahl sind bei der Landtagswahl in Sachsen die ausländischen EU-Bürger nicht wahlberechtigt. Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger, die mindestens seit dem 19. Juni 2004 (drei Monate) ihren einzigen bzw. Hauptwohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Sachsen haben, am Wahltag mindestens 18. Jahre sind (geboren am 19. September 1986 oder früher) und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

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