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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2004/05/c_370.php 29.05.2015 00:28:09 Uhr 29.04.2024 11:43:26 Uhr

Polizei kann Gewalttäter sieben Tage der Wohnung verweisen

Frauen, die von Gewalt betroffen sind, werden jetzt besser geschützt als bisher. Der Sächsische Landtag beschloss am 18. März 2004 das dritte Gesetz zur Änderung des Sächsischen Polizeigesetzes. Die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten begrüßt diesen Beschluss und sieht sich in ihren Bemühungen zum Opfer-schutz bestätigt.

Bisher konnten Gewalttäter lediglich drei Tage der Wohnung verwiesen werden. Diese Frist wurde auf sieben Tage erhöht. Damit erhöht sich der Schutz für die Opfer. Streiten beispielsweise zwei Eheleute miteinander, hat der Mann die Frau verprügelt und die Wohnung demoliert und bestätigen die Nachbarn, dass es sich um eine Wiederholungstat handelt, verweist die Polizei den Mann aus der Wohnung. Die Frau hat nun sieben Tage Gelegenheit, in Ruhe Entscheidungen zu treffen, sich beraten zu lassen und bei Gericht einen Antrag auf zivilrechtliche Schutzmaßnahmen zu stellen.

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