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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2004/03/c_223.php 29.05.2015 00:26:17 Uhr 29.04.2024 00:50:12 Uhr

Landtagswahl 2004: Bürger können Datenübermittlung widersprechen

Nach dem Sächsischen Meldegesetz darf das Einwohner- und Standesamt folgende, im Melderegister enthaltenen Daten von Personen an Meldebehörden, Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen übermitteln, sofern im Melderegister keine Übermittlungssperre eingetragen ist:

- Familienname
- Vorname
- Rufname,
- Doktorgrad und
- Anschrift.

Alle Wahlberechtigten, die nicht wollen, dass ihre Daten im Zusammenhang mit der Landtagswahl im September 2004 übermittelt werden, können im Melderegister eine Übermitt-lungssperre kostenfrei eintragen lassen. Die Widerspruchsfrist endet am 7. Mai 2004 und gilt unbefristet, auch für spätere Wahlen.
Die Übermittlungssperre kann persönlich oder schriftlich der zuständigen Meldestelle, einem Bürgerbüro oder dem Einwohner- und Standesamt mitgeteilt werden.

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