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Wahlkampf für die Kommunal- und Europawahlen hat begonnen, Wahlhelfer werden gesucht

Am 13. Juni 2004 wählen ca. 392.000 wahlberechtigte Dresdner Bürgerinnen und Bürger neben den Abgeordneten des Europäischen Parlaments auch ihren Stadtrat für die nächsten fünf Jahre. In den Ortschaften Dresdens werden außerdem die Ortschaftsräte gewählt.

Wahlvorschläge für die Stadtrats- und Ortschaftsratswahlen können bereits seit 5. März 2004 eingereicht werden. Alle Parteien und Wählervereinigungen, die zu den Stadtrats- und Ort-schaftsratswahlen antreten wollen, müssen ihre Wahlvorschläge bis zum 29. April 2004, 18 Uhr, einreichen. Bislang sind für die Stadtratswahl Wahlvorschläge von drei Wählervereinigungen eingegangen. Diese Wahlvorschläge benötigen für die Zulassung zur Stadtratswahl am 13. Juni 2004 Unterstützungsunterschriften, da die Wählervereinigungen bisher noch nicht im Dresdner Stadtrat vertreten sind. Unterstützungsunterschriften für alle bereits eingereichten Wahlvorschläge kann jede Bürgerin und jeder Bürger bis zum 29. April 2004, 18 Uhr, im Rathaus Dr.-Külz-Ring 19, Erdgeschoss, Zimmer 14/15 leisten. Wichtig: Wer eine Unterstützerunterschrift leisten möchte, muss sich vor Ort mit einem Personaldokument ausweisen.

Wahlwerbung
Die Wahlkampfzeit hat in Dresden begonnen. Das heißt, die Parteien, Wählervereinigungen und sonstigen Wahlbewerber dürfen bereits jetzt Plakate zur Wahlwerbung in Dresden aufhängen. Diese Wahlwerbung ist derzeit generell erlaubnispflichtig und unterliegt bis zum 7. Mai 2004 (24:00 Uhr) den folgenden Beschränkungen:
nur Stell- und Hängeschilder; nur Veranstaltungswerbung; die Wahlkampfveranstaltung muss innerhalb der nächsten zehn Tage in Dresden stattfinden; mindestens ein Viertel der Plakatfläche muss auf Angaben über den Veranstalter, den Veranstaltungsort und -termin, die Veranstaltungsart oder den oder die Redner entfallen.

Das Erlaubnisverfahren für die Wahlveranstaltungswerbung ist wie in den vergangenen Jahren vereinfacht. Der Antrag ist zwei Arbeitstage vor der geplanten Plakatierung beim zuständigen Ortsamt bzw. der Ortschaft zu stellen. Dem Antrag ist ein Muster des Wahlplakates beizulegen. Das Antragsformular erhalten die Parteien und Wählervereinigungen in jedem Ortsamt und jeder Ortschaft. Ein Merkblatt, in welchem die Anforderungen an die Wahlwerbung und das Erlaubnisverfahren erläutert sind und das Antragsformular gibt es in jedem Ortsamt oder kann unter www.dresden.de/wahlen abgerufen werden.

Innerhalb von zwei Tagen entscheidet das Ortsamt über die Zustimmung zur Wahlwerbung. Der Erlaubnisbescheid geht den Antragstellern schnell und unkompliziert per Fax zu. In der Erlaubnis wird auch geregelt, an welchen Stellen keine Plakate aufgehängt oder aufgestellt werden dürfen. Einschränkungen gibt es vor allem wegen der Verkehrssicherheit. Plakate an Verkehrszeichen sind beispielsweise nicht erlaubt.

Ab 8. Mai 2004 (00:00 Uhr) entfallen die inhaltlichen und formellen Beschränkungen für die Wahlplakate. Dann beginnt die Vorwahlzeit, in der Parteien und Wählervereinigungen ihre Wahlplakate ohne vorherige Erlaubnis im Stadtgebiet anbringen können.

Aber auch in der Vorwahlzeit vom 8. Mai bis 13. Juni ist Wahlwerbung an bestimmten Stellen der Stadt nicht erlaubt. Am Wahltag dürfen z. B. in und an Gebäuden, in denen sich Wahlräume befinden sowie unmittelbar vor dem Zugang zu diesen Gebäuden Werbeträger nicht angebracht werden. Was noch nicht erlaubt ist steht im Merkblatt für die allgemeine Wahlwerbung in Dresden während der Vorwahlzeit.

Mit diesem vereinfachten Verfahren gewährleistet die Landeshauptstadt Dresden, dass alle Parteien und Wählervereinigungen ihren Wahlkampf auf unkomplizierte Weise führen und die Wählerinnen und Wähler erreichen können. Dieses Verfahren erfordert es, dass alle Parteien sich an die Regelungen halten, um einen fairen Wahlkampf zu ermöglichen.

Die bereits im Dresdner Stadtrat vertretenen Parteien und Wählervereinigung haben sich darauf verständigt, einen fairen Wahlkampf zu führen. Dies beinhaltet natürlich auch, dass Wahlplakate anderer Parteien oder Wählervereinigungen nicht entfernt oder beschädigt werden.
Der Oberbürgermeister Ingolf Roßberg und der Wahlleiter für die Europa-, Kommunal- und Landtagswahl, Detlef Sittel, gehen davon aus, dass die anderen Parteien und Wählervereinigungen, die zu den Wahlen am 13. Juni 2004 und 19. September 2004 antreten, sich diesem Fairness-Abkommen anschließen.

Wer den großzügigen Regelungen der Landeshauptstadt Dresden nicht entspricht und Wahlplakate unerlaubt oder an Stellen aufhängt, die von der Plakatierung ausgenommen sein sollen, wird zur Beseitigung der Plakate aufgefordert. Werden Plakate dennoch nicht entfernt, räumen Mitarbeiter der Landeshauptstadt Dresden die Wahlplakate selbst ab, natürlich auf Kosten der betreffenden Partei oder Wählervereinigung.

Wahlgebiet
Die Landeshauptstadt Dresden ist für die Stadtratswahl in 13 Wahlkreise eingeteilt. In Dresden werden 366 allgemeine Wahlbezirke gebildet. Das heißt, die Dresdner Bürgerinnen und Bürger geben in 366 Wahlräumen ihre Stimmen für die Europa- und die Kommunalwahl ab.
Für die Briefwahlauszählung werden insgesamt 77 Briefwahlbezirke eingerichtet. Die Auszählung der Briefwahl erfolgt nach dem Ende der allgemeinen Wahlzeit im Rathaus erfolgen.

Wahlhelfer
Am Wahltag sind in den Wahlräumen die ehrenamtlichen Wahlhelfer für den ordnungsgemäßen Verlauf des Wahlgeschäftes verantwortlich. Aufgrund des großen Aufwandes für zwei Wahlen sollen die Wahlvorstände in den Wahlräumen mit bis zu neun Personen besetzt sein. Zusammen mit den Wahlhelfern, die die Briefwahl am Wahltag im Rathaus auszählen, werden etwa 3.500 ehrenamtliche Wahlhelfer benötigt. Bislang haben sich ca. 2.400 Personen gemeldet. Für etwa 100 Wahlvorstände fehlen noch Helfer.
Voraussetzung für die Tätigkeit als Wahlhelfer: 18 Jahre alt, Hauptwohnung in Dresden seit mindestens drei Monaten.

Unter www.dresden.de/wahlen gibt es Informationen zur Wahl und zur Wahlhelfertätigkeit. Dort kann die Wahlhelferbereitschaftserklärung online ausgefüllt werden. Für den Einsatz können sich Bürger auch telefonisch vormerken lassen oder unter Angabe der Personenangaben (Name, Vorname, Anschrift, gewünschte Funktion im Wahlvorstand, Einsatzort, Telefon oder E-Mail) formlos schriftlich anmelden.
Kontakt: Landeshauptstadt Dresden, Einwohner- und Standesamt - Arbeitsgruppe Wahlhelfer - Theaterstraße 11 — 15, 01067 Dresden, Telefon: 03 51/ 4 88 11 18 oder 4 88 58 89 Fax: 03 51/ 4 88 58 83, E-Mail-Adresse: wahlhelfer@dresden.de

Die Wahlhelfer erhalten am 13. Juni 2004 ein Erfrischungsgeld als Entschädigung für die geleistete Arbeit im Wahlvorstand. Es beträgt in Abhängigkeit von der Funktion (Vorsitzender, Stellvertreter, Beisitzer bzw. Briefwahlhelfer) 30 bis 60 Euro.

Ausübung des Wahlrechtes für EU-Bürger
In Dresden leben derzeit etwa 4.760 wahlberechtigte Staatsangehörige aus den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union einschließlich Beitrittsstaaten. Diese sind zur Teilnahme an der Europa- und der Kommunalwahl am 13. Juni 2004 berechtigt. Allerdings unterscheiden sich die Teilnahmevoraussetzungen für diese beiden Wahlen.
Für die Kommunalwahl werden alle EU-Bürger (auch Beitrittsstaaten zum 1. Mai 2004), die seit mindestens 12. März 2004 in Dresden mit Hauptwohnsitz oder einzigem Wohnsitz gemeldet sind, von Amts wegen ins Wählerverzeichnis eingetragen.

An der Europawahl können die in Dresden lebenden EU-Bürger auf zweierlei Arten teilnehmen:
1. Stimmabgabe in ihrem Herkunftsland für die Kandidaten des Herkunftslandes oder
2. Stimmabgabe in Dresden für die deutschen Kandidaten.

Um in Dresden an der Europawahl teilzunehmen, müssen die EU-Bürger einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen. Das Antragsformular wird den in Dresden lebenden EU-Bürgern Ende März in einem persönlichen Anschreiben zugesandt. Der Antrag muss spätestens bis zum 23. Mai 2004 an die Landeshauptstadt Dresden, Einwohner- und Standesamt, Sachgebiet Wahlen, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden gesandt werden.
EU-Bürger, die bereits im Jahr 1999 auf ihren Antrag hin in das Wählerverzeichnis für die Europawahl eingetragen wurden, müssen keinen erneuten Antrag stellen. Das sind in Dresden lediglich etwa 20 Personen.

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