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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2004/01/c_081.php 29.05.2015 00:24:21 Uhr 02.05.2024 09:49:46 Uhr

Versammlungen in der Innenstadt am 13. Februar verboten

Mit Andacht und Würde wollen die Dresdner am 13. Februar der Zerstörung ihrer Stadt vor 59 Jahren gedenken. Um diese Veranstaltungen zu schützen, verbietet die Stadt von 12.00 bis 24.00 Uhr in einem festgelegten innerstädtischen Bereich sämtliche Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes.
Das Dresdner Amtsblatt veröffentlicht die betreffende Allgemeinverfügung vom 23. Januar in seiner Ausgabe 5/2004 am 29. Januar. Sie tritt einen Tag später in Kraft.

Der innerstädtische Bereich, in dem sämtliche Versammlungen verboten sind, wird durch die folgenden Straßen begrenzt (einschließlich dieser Flächen/Fahrbahnen und Gehbahnbereiche):
Wilsdruffer Straße (Ecke ehemals Intecta) —
Postplatz (Linienführung der Straßenbahnlinie 4 folgend, einschließlich Sophienstraße) —
Sophienstraße —
Theaterplatz —
Schloßplatz bis einschließlich Brückenkopf
Augustusbrücke —
Brühlsche Terrasse —
Brühlscher Garten —
Hasenberg —
Schießgasse —
Landhausstraße —
Gehbahnbereich und Freifläche ostseitig des Landhauses (Museum) —
Wilsdruffer Straße —
Nordhälfte des Altmarktes (einschließlich beidseitiger Straßenabschnitte und Gehbahnbereiche).

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