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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2004/01/c_080.php 29.05.2015 00:24:21 Uhr 02.05.2024 09:27:22 Uhr

Stadt sucht über 3000 Wahlhelfer

Für die Europa- und Kommunalwahl am 13. Juni und die Landtagswahl am 19. September 2004 benötigt die Stadt mehr als 3000 ehrenamtliche Helfer. Sie sorgen an den Wahltagen in 370 Wahlvorstände in den Wohngebieten und 70 Briefwahlvorständen (Wahlbezirke) für den reibungslosen Ablauf der Wahlen. Die Helfer müssen ihre Hauptwohnung mindestens seit drei Monaten in Dresden bzw. Sachsen haben, mindestens 18 Jahre alt sein und wahl-berechtigt für die jeweilige Wahl sein.

Zu einem Wahlvorstand gehören der Vorsitzende, sein Stellvertreter und bis zu sieben Beisitzer. Der Vorstand leitet die Wahlhandlung im Wahllokal und stellt das Wahlergebnis im Wahlbezirk fest. Alle Helfer werden rechtzeitig geschult. Je nach Aufgaben erhalten sie ein Erfrischungsgeld von 30 bis 60 Euro (Europa- und Kommunalwahl) oder 20 bis 50 Euro (Landtagswahl).

Die Wahllokale sind von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Nicht alle Mitglieder des Vorstandes müssen während der gesamten Zeit anwesend sein. Der Vorsitzende kann einen Schichtbetrieb in Abstimmung mit seinen Mitarbeitern organisieren. Bei der Ergebnisermittlung sollte der Vorstand aber vollständig vertreten sein. Die Auszählung der Stimmen ab Schließung der Wahllokale dauert etwa 3 bis 4 Stunden bei der Europa- und Kommunalwahl und etwa ein bis 2 Stunden bei der Landtagswahl. Die Briefwahlvorstände beginnen ihre Tätigkeit um 15.00 Uhr im Rathaus.

Wer mitmachen möchte oder weitere Fragen hat, meldet sich montags bis donnerstags 8.00 bis 16.00 Uhr, freitags 8.00 bis 14.00 Uhr bei der Arbeitsgruppe Wahlhelfer der Stadt: persönlich im Haus Theaterstraße 11-15, schriftlich bei der Arbeitsgruppe Wahlhelfer, Postfach 120020, 01001 Dresden, per Fax unter 4 88 58 83, per E-Mail unter wahlhelfer@dresden.de oder telefonisch unter 4 88 11 18 oder 4 88 58 89.

Im Internet unter www.dresden.de finden die Interessierten das Anmeldeformular. Sie können es gleich ausfüllen oder für die schriftliche Anmeldung ausdrucken. Spezielle Einsatzwünsche werden berücksichtigt. Alle Bereitschaftserklärungen, auch formlos mitgeteilte, werden vorgemerkt. Nötig sind Name, Vorname und Anschrift des Helfers, dazu die gewünschte Funktion im Wahlvorstand, Einsatzort, Telefon oder E-Mail.

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