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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2003/11/c_1015.php 29.05.2015 00:22:24 Uhr 29.04.2024 06:23:41 Uhr

Eltern müssen künftige Schulkinder jetzt anmelden

Zwei Termine stehen im Dezember zur Auswahl

Nach dem Schulgesetz für den Freistaat Sachsen beginnt für alle
Kinder, die zwischen dem 1. Juli 1997 und 30. Juni 1998 geboren sind,
im nächsten Jahr eine neue, schöne Pflicht. Sie kommen zur Schule. Ihre Eltern müssen sie zuvor beim Schulleiter der für ihr Wohngebiet zuständigen Grundschule anmelden und vorstellen.

Für die Anmeldung sind zwei Termine vorgesehen:
Dienstag, 2. Dezember, 15 bis 18 Uhr
Donnerstag, 4. Dezember, 15 bis 18 Uhr.

Mitzubringen sind der Personalausweis des Sorgerechtsinhabers und die Geburtsurkunde oder die Abstammungsurkunde des Kindes. Der Schulleiter entscheidet gemeinsam mit dem Schulverwaltungsamt und dem Regionalschulamt über die Aufnahme und die Zuweisung in die entsprechende Grundschule.

Kinder, die eine stadtoffen kommunal geführte oder eine Grundschule in freier Trägerschaft besuchen sollen, müssen zuerst in der zuständigen kommunalen Grundschule angemeldet werden. Das bestimmt die Grundschulordnung für den Freistaat Sachsen, Paragraf 3, Absatz 2.

Aushänge in den Grundschulen, Kindertageseinrichtungen und weiteren öffentlichen Gebäuden nennen die Grundschulen in Dresden. Sie stehen auch im Internet: www.dresden.de\schulen.

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