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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2003/11/c_1009.php 29.05.2015 00:22:19 Uhr 29.04.2024 03:39:24 Uhr

Wahlen 2004: Bürger können Datenübermittlung widersprechen

- Familienname
- Vorname
- Rufname,
- Doktorgrad und
- Anschrift.

Alle Wahlberechtigten, die nicht wollen, dass ihre Daten im Zusammenhang mit den Wahlen im nächsten Jahr übermittelt werden, können im Melderegister eine Übermittlungssperre kostenfrei eintragen lassen. Sie gilt unbefristet, auch für spätere Wahlen. Die Widerspruchsfrist endet
am 27. Januar 2004 für die Kommunalwahl und
am 13. Juni 2004 für die Europawahl.
Die Übermittlungssperre kann persönlich oder schriftlich der Meldestelle des Ortsamtes/der Verwaltungsstelle, einem Bürgerbüro oder dem Einwohner- und Standesamt mitgeteilt werden.

Nach dem Sächsischen Meldegesetz darf das Einwohner- und Standesamt folgende, im Melderegister enthaltenen Daten von Personen an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen übermitteln, sofern im Melderegister keine Übermittlungssperre eingetragen ist:

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