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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2003/05/c_408.php 29.05.2015 00:09:27 Uhr 02.05.2024 12:51:34 Uhr

Wie erfolgt die Anmeldung in einer Kindertageseinrichtung?

Was müssen wir beachten, wenn wir unser Kind in einer Kindertageseinrichtung anmelden möchten? Vor dieser Frage stehen Eltern, die einen Krippen-, Kindergarten- oder Hortplatz für ihre Sprösslinge wünschen. Hier die Antwort:

Das Anmeldeverfahren wird grundsätzlich durch die jeweiligen Träger geregelt. Deshalb ist es für die Eltern wichtig, den Träger der gewünschten Einrichtung zu kennen. Informationen dazu gibt es bei den Leiterinnen oder im Internet unter www.dresden.de/kitas.

Bei den freien Trägern und privaten Betreibern von Kinderbetreuungseinrichtungen nehmen in der Regel die Leiterinnen die Anmeldung direkt entgegen. Sie führen auch eine Anmeldeliste für die jeweilige Kindertageseinrichtung.

Bei der Stadt als Träger aller öffentlichen Einrichtungen erfolgt nur die Anmeldung zum Hort bei den Leiterinnen - in diesem Jahr ist am 30. Juni Anmeldeschluss für die Kinder, die ab dem Schuljahr 2003/2004 den Hort besuchen sollen. Die Anmeldung von Krippen- und Kindergartenkindern hat der zuständige Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen zentral geregelt.

Dazu füllen die Eltern einen Anmeldebogen aus, den sie von jeder Kita-Leiterin oder im Sozialrathaus, Riesaer Straße 7, 01129 Dresden, erhalten. Sie können ihn auch auf den städtischen Internetseiten unter www.dresden.de/wegweiser (Anliegen: Kindertagseinrichtungen) finden und ausdrucken. Die Eltern können sich für eine oder mehrere, maximal jedoch fünf, Einrichtungen entscheiden, in denen sie ihr Kind betreuen lassen wollen. Diese tragen sie nach ihrer Priorität in den Anmeldebogen ein. Den Wunsch nach Betreuung in einer Einrichtung eines freien Trägers kann die Stadt nicht erfüllen. Daher muss die Angabe einer solchen Kita in der Auflistung auch unbeachtet bleiben. Die Eltern stellen den ausgefüllten Anmeldebogen dem Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen zu, entweder per Post, Postfach
12 00 20, 01001 Dresden, oder per Telefax 488 51 03. Auch jede beliebige kommunale Kindertageseinrichtung übernimmt die kostenfreie Weiterleitung.

Die Anmeldung für Krippe oder Kindergarten muss unabhängig vom Träger sechs Monate im Voraus erfolgen. Dies legt das Sächsische Kitagesetz im Paragrafen 4 fest. Ab diesem Zeitpunkt vergeben die Träger auch die Plätze. Die Eltern werden also frühestens ein halbes Jahr vor Aufnahme informiert, wo ihr Kind betreut werden kann.

Plätze in kommunalen Kinderkrippen und in kommunalen Horten werden gemäß Stadtratsbeschluss nach Prioritäten vergeben. So erhalten Kinder einen dieser Plätze nur, wenn beide Eltern erwerbstätig bzw. in Ausbildung sind oder wenn in der Familie ein besonderer Hilfebedarf besteht. Die Überprüfung dieser Kriterien erfolgt jedoch noch nicht bei der Anmeldung, sondern erst dann wenn der Betreuungsvertrag abgeschlossen wird. Auf bereits bestehende Verträge werden die Kriterien nicht angewandt.

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