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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2003/05/c_387.php 29.05.2015 00:09:11 Uhr 02.05.2024 10:10:10 Uhr

Mieterbefragung für den Mietspiegel

Für den vierten Dresdner Mietspiegel erhalten 7.500 Dresdner Haushalte ab dem 9. Mai 2003 einen Fragebogen zusammen mit einem Anschreiben des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Dresden und des "Mietervereins Dresden und Umgebung e. V.". Die Auswahl der Haushalte folgt einer Zufallsstichprobe.

Nach den mietrechtlichen Vorgaben ist ein qualifizierter Mietspiegel, wie er in Dresden vorliegt, aller zwei Jahre anzupassen und nach vier Jahren muss er neu erarbeitet werden. Der zurzeit gültige Mietspiegel war 2002 neu erarbeitet worden, so dass jetzt eine reduzierte Überarbeitung folgen kann. Gemeinsam mit den Interessenvertretern der Mieter und Vermieter wählte die Stadtverwaltung für diese Überarbeitung die schriftliche Mieterbefragung aus. Durch diese Vorgehensweise und der Übernahme von Vermieterdaten liegen dem Mietspiegel dann wieder repräsentative Daten aus einer Mieter- und Vermieterbefragung vor und der Status des qualifizierten Mietspiegels kann erhalten werden.

Die Form des qualifizierten Mietspiegels erfuhr durch das Mietrechtsreformgesetz ab 1. September 2001 eine besondere rechtliche Aufwertung. So gilt die Annahme, dass die im qualifizierten Mietspiegel bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben. Damit hat der Mietspiegel eine Beweisfunktion bei Mietrechtsstreitigkeiten erhalten. Bei einem Mieterhöhungsverlangen muss der Vermieter die Angaben zur Wohnung aus dem qualifizierten Mietspiegel auch dann mitteilen, wenn er seine Mieterhöhung auf ein anderes Begründungsmittel stützt, d. h. jedes Mieterhöhungsverlangen wird letztlich an den Werten des Mietspiegels gemessen. Diese besondere Qualität des Dresdner Mietspiegels ist auch vom Amtsgericht Dresden anerkannt. So hat dieses im Urteil vom 6. März 2003 festgestellt, dass der Dresdner Mietspiegel ein qualifizierter Mietspiegel im Sinne des § 558 d Bürgerliches Gesetzbuch ist, da er nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erarbeitet und von den Interessenvertretern der Mieter und Vermieter anerkannt wurde.

Um diese Qualität des Mietspiegels beizubehalten es notwendig, dass möglichst viele Haushalte an der Befragung teilnehmen, um ausreichend Daten für die Anpassung des Mietspiegels zur Verfügung stehen. Alle angeschriebenen Haushalte werden deshalb gebeten, die gemeinsame Arbeit der Interessenvertreter der Mieter und Vermieter und der Stadtverwaltung Dresden zu unterstützen und an der Befragung teilzunehmen. Wer beim Ausfüllen des Fragebogens Hilfe benötigt, erhält diese unter den im Fragebogen angegebenen Service-Telefonnummern.

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