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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2003/04/c_295.php 29.05.2015 00:08:01 Uhr 02.05.2024 18:41:43 Uhr

Stadt muss Entschädigung der Kleingärten aus eigenem Haushalt bezahlen

Das Hochwasser vom August vergangenen Jahres zerstörte auch viele Kleingartenanlagen, die innerhalb der Hochwasserlinie HQ 100 liegend - also im Hinblick auf weiteres Hochwasser - nicht mehr aufrecht erhalten werden können. Die Stadtverwaltung sagte Abfindungen bei einvernehmlich getroffenen Bedingungen zu. Der Stadtratsbeschluss Nr.:V 2219-48-2002 ermächtigte den Oberbürgermeister, die Abfindungen aus den zweckgebundenen Zuweisungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden zu zahlen. Dieser Beschluss wird vom Regierungspräsidium angefochten. Damit sind die an die Kleingartenbesitzer von Elbfrieden I und II gezahlten etwa 872 000 Euro dem städtischen Haushalt zuzuordnen.Ein weiterer Stadtratsbeschluss, Nr.: V 2282-52-2002, bestätigt die Entschädigungszahlung von 4000 Euro pro Kleingartenparzelle.

Diese beiden Beschlüsse müssen auf Grund des RP-Einspruchs vom Stadtrat korrigiert bzw. präzisiert werden. Einmal ist nötig festzulegen, dass die Entschädigungen aus dem städtischen Haushalt gezahlt werden, wobei eine Deckung dieser Summe noch geprüft wird. Zum anderen muss klar gestellt werden, dass die Stadt aus ihrem Haushalt nur die Parzellen entschädigen kann, die auf städtischem Grund und Boden liegen. Die Vorlagen für diese Beschlüsse werden voraussichtlich in die Stadtratssitzung am 8. Mai 2003 eingereicht.

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