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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2002/11/c_3909.php 29.05.2015 00:01:20 Uhr 27.04.2024 13:31:12 Uhr

Leistungsangebot Kinderbetreuung im Jahr 2003

Im Zuge der aktuellen Diskussion der Haushaltskonsolidierung und der damit verbundenen Schwierigkeiten, den aktuellen Standard der Kinderbetreuung in Dresden zu halten, schlagen Oberbürgermeister Ingolf Roßberg und der Verwaltungsvorstand folgende Vorgehensweise vor, um den größten Teil der Krippen- und Hortplätze in der Landeshauptstadt Dresden zu erhalten.
Leistungsangebot 2003
Der Rechtsanspruch auf den Besuch eines Kindergartens wird für jedes Kind vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt gewährleistet. Die bedarfsgerechte Versorgung mit Plätzen für die Altersgruppe der 0- bis unter 3-jährigen und schulpflichtigen Kinder bis zur Vollendung der 4. Klasse orientiert sich an folgenden Zugangskriterien:
1. Kinder, deren Eltern berufstätig sind
2. Kinder deren Eltern sich in Aus- und Weiterbildung befinden
3. Familien mit besonderem Hilfebedarf
Die Berücksichtigung Alleinerziehender erfolgt bei Vorliegen der genannten Kriterien vorrangig. Die Betreuung von Hortkindern findet in der Regel an den Grundschulen statt.
Realisierung
Zur Realisierung dieses Angebotes sind folgende Maßnahmen erforderlich: Bestehende Betreuungsverhältnisse von Kindern im Krippen- und Hortalter werden auf der Grundlage der Zugangskriterien gekündigt. Der notwendige Personalabbau bzw. die Reduzierung der Wochenarbeitszeit erfolgt entsprechend des § 12 (2) SächsKitaG. Die Angebotsstruktur wird reduziert, das Betreuungsnetz wird umstrukturiert. Die Stadt Dresden überträgt Leistungsangebote auf Träger der freien Jugendhilfe.
Auswirkungen für die Eltern
Beginnend ab 20.12.2002 erfolgt die Kündigung von 1.935 Betreuungsverträgen für Krippenkinder, von 6.194 Betreuungsverträgen für Hortkinder und von 171 Verträgen zur Betreuung von Kindern in Tagespflege (Stand 11/02). Das heißt, es müssen alle 8.300 Verträge gekündigt werden, da bisher keine Nachweisführung zur Erwerbstätigkeit vorliegt. Durch die betroffenen Eltern muss dann bis zum 17.01.2003 der Nachweis zur Erfüllung der Zugangskriterien vorgelegt werden, um den Betreuungsvertrag fortzusetzen.
Für den Nachweis wird den Eltern ein Formblatt für den Arbeitgeber bzw. die Bildungseinrichtung ausgehändigt. Die Nachweise nehmen die Leiterinnen der Einrichtungen entgegen. Es wird mit ca. 1.700 tatsächlich von der Kündigung betroffene Eltern gerechnet. Würde der Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen Dresden mit dem im Haushaltsentwurf 2003 bisher veranschlagten 53,0 Mio Betriebskostenzuschuss auskommen müssen, würde es ca. 6.665 Verträge betreffen.
Finanzielle Auswirkungen
Die Vollversorgung würde im kommenden Jahr 79,1 Mio Euro kosten. Im Haushaltsplanentwurf 2003 ist eine Summe von 53,0 Mio Euro veranschlagt, was eine vollständige Reduzierung der kommunalen Krippenplätze zur Folge hätte. Der vorliegende Entwurf ist ein Vorschlag, mit einem kommunalen Zuschuss in Höhe von 69,95 Mio Euro die Grundversorgung zu o.g. Zugangskriterien zu sichern.
Zusammenfassung
Die Stadt bietet ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindergartenplätzen und garantiert bei Erfüllung der Zugangskriterien einen Krippen- und Hortplatz. Die Hortbetreuung erfolgt i. d. R. an Grundschulen, auch in Doppelnutzung. Die Leistungsreduzierung erfolgt gleichfalls bei Trägern der freien Jugendhilfe. Der kommunale Zuschuss an den Eigenbetrieb wird in Höhe von 69,95 Mio. Euro gezahlt. "Mit dieser Vorgehensweise können wir trotz der angespannten Haushaltslage immer noch ein umfassendes Angebot an Krippen- und Hortplätzen anbieten", sagt Oberbürgermeister Ingolf Roßberg.
Der Stadtrat muss in einer seiner nächsten Sitzungen der Vorlage noch zustimmen.

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