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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2002/10/c_3831.php 28.05.2015 23:59:49 Uhr 01.05.2024 10:56:38 Uhr

Qualitätssiegel "Betreutes Wohnen" - Informationen über Kriterien und Arbeitsstand

Der Begriff "Betreutes Wohnen" ist weder gesetzlich definiert, noch geschützt und inzwischen sind zahlreiche Angebote mit unterschiedlichen Bezeichnungen, wie z.B. "Seniorenresidenz" oder "Wohnen in Geborgenheit" zu unterschiedlichen Preisen und zum Teil sehr unterschiedlichen Kombinationen aus Wohnung und Betreuung im Angebot. Der Wunsch nach Markttranzparenz und Kontrolle ist vor diesem Hintergrund aus Sicht der Nutzer und der Anbieter nur verständlich.

Ende 2000 beschloss der Stadtrat den Entwurf eines Kriterienkataloges als Grundlage für die Vergabe eines Qualitätssiegels "Betreutes Wohnen im Alter" und die Erarbeitung eines Konzeptes für die Vergabemodalitäten dieses Qualitätssiegels. In Erfüllung dieses Beschlusses wurde das Konzept im März 2001 an den Stadtrat übergeben. Anfang Mai 2002 fand die erste Zusammenkunft des Sachverständigengremiums, bestehend aus Vertretern der Landeshauptstadt, des Stadtrates und externen Fachleuten statt. In diesem Sachverständigengremium werden folgende Bereiche einer Bewertung unterzogen: Wohnung, Wohnumfeld, Betreuung und Verträge. Für diese Bewertungsbereiche wurden alle notwendigen Kriterien zusammengefasst.

Der Bereich Wohnung beinhaltet subjektiv zu bewertende Kriterien, wie Lage und Grundriss, beachtet aber auch Licht- und Platzverhältnisse sowie die Ausstattung der Gemeinschaftsanlagen. Des Weiteren sollen die Wohnungen nach Fachstandards eingeschätzt werden. Zu diesen Kriterien gehören Bau- und DIN- Vorschriften, wie Türbreiten, Schwellen, der Weg zu Briefkasten und Keller und auch die spezielle Ausstattung für Seh- und Hörgeschädigte. Darüber hinaus werden bei dieser Bewertung der Wohnung auch Sicherheitsvorkehrungen, Bedienelemente und die Ausstattung im Sanitärbereich geprüft. Eine Punktevergabe soll diese Aufgabe auch für Laien möglich machen.

Bei der Betrachtung des Wohnumfeldes wird deutlich, wie fließend die Grenze zwischen fachlichen Standards und subjektiven Prämissen sein kann. Kriterien für diesen Bewertungsbereich reichen von der Barrierefreiheit des öffentlichen Verkehrsraumes, über die allgemeine Lage der Wohnung bis hin zur Verfügbarkeit von Versorgungs- und Kultureinrichtungen. Wichtig für die Betrachtung auch hier die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, umgebende Grünanlagen und Parks sowie die Belastung des Bewohners durch Lärm oder Industrie.

Die Betreuung wird in der Regel schriftlich vereinbart, umfasst einen Grundservice und darüber hinaus Wahlleistungen. Hierbei legt man bei der Vergabe des Qualitätssiegels "Betreutes Wohnen" vor allem auf die Betrachtung von Leistungsumfang und Qualität wert. Für den Grundservice gibt es Minimalforderungen, die in jedem Fall erfüllt sein sollten. Das heißt, es gibt für den Menschen der das Angebot nutzt, einen 24 Stunden Notruf sowie persönliche Hilfe und Beratung vor Ort. Darüber hinaus werden vom Anbieter technische Dienstleistungen übernommen und vermittelt. Angebote wie Fitness und Sauna, eine Hauszeitung oder Freizeitangebote unterliegen der subjektiven Bewertung. Bei angebotenen Zusatzleistungen ist es dem Gremium vor allem wichtig, das diese auch wirklich zusätzlich sind, also durch den Nutzer frei wählbar. Hierzu zählen hauswirtschaftliche und pflegerische Hilfen und persönliche Hilfen zu denen der Begleitdienst, die Hilfe bei Behördengängen und auch der Fahrdienst und die Sterbebegleitung gehören.

Die Betreuungsqualität beleuchtet das Konzept und die Betreuungsinfrastruktur des Betreibers mit den Eckpunkten Personalausstattung und -qualifizierung und eigenen Qualitätsstandards des Anbieters. Wichtig hier auch die Modalitäten von Sprechzeiten, Beschwerdemanagement und die Einschätzung und Zufriedenheit der Bewohner mit Arbeitsweise und Betreuung.

Die Betrachtung der Verträge ist besonders wichtig, weil sie Bedingungen und Rahmen der Leistungen festlegen. Bei den meisten Objekten ist ein separater Mietvertrag und ein Betreuungsvertrag abgeschlossen, auch Kombinationsverträge sind möglich und hierbei werden vor allem Dauer, Inhalt, Fristen, Miet- und Nebenkosten und konkrete Leistungsbeschreibungen geprüft.

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