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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2002/10/c_3795.php 28.05.2015 23:59:23 Uhr 28.04.2024 05:34:23 Uhr

Gedenktage als Zeiten der Ruhe achten

Rechtzeitig vor dem ersten Gedenktag im November möchte das Ordnungsamt alle Gastwirte und Betreiber von Spielhallen daran erinnern, dass für den 17. November (Volkstrauertag), 20. November (Buß- und Bettag) und 24. November (Totensonntag) besondere Schutzvorschriften gelten.

Öffentliche Tanzveranstaltungen und andere Vergnügungen, die dem ernsten Charakter dieser Tage widersprechen, sind nach dem Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetz (Sächs.GVBl. vom 20. November 1992) von 3.00 bis 24.00 Uhr nicht erlaubt. Auch öffentliche Sportveranstaltungen sind bis 11.00 Uhr nicht gestattet.
Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro rechnen. Die Stadt wird sich auf entsprechende Kontrollen vorbereiten.

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