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Gefahr von Postsendungen? Bei Verdacht 110 anrufen

Pressemitteilung

17. Oktober 2001 / l / Rg

Gefahr von Postsendungen? Bei Verdacht 110 anrufen

Polizei koordiniert Einsatz von Fachpersonal

Wer von einer Postsendung ausgehende Gefahren feststellt, sollte unverzüglich die Polizei über den Notruf 110 informieren. Nur dann ist schnelle Hilfe gewährleistet.
Die Polizei leitet und koordiniert die erforderlichen Maßnahmen. Sie veranlasst die Feuerwehr, die Gefahr kurzfristig zu beseitigen. Das erforderliche Fachpersonal steht rund um die Uhr zur Verfügung. Sollte sich der Verdacht bestätigen, dass Schadstoffe im Spiel sind, werden die betroffenen Räume von einer Fachfirma dekontaminiert.
Der Beigeordnete für Ordnung und Sicherheit erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass in Deutschland bisher noch kein derartiger Verdacht bei verdächtigen Postsendungen bestätigt wurde. Die gegebenenfalls einzuleitenden Maßnahmen haben präventiven Charakter. Die Stadt orientiert sich damit an einer Empfehlung des Sächsischen Innenministeriums vom 16. Oktober 2001 an die nachgeordneten Behörden über den "Handlungsablauf nach Feststellung einer verdächtigen Postsendung".




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