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Frühjahrsputz im Garten ohne Rauchzeichen

Pressemitteilung

27. März 2001 / l / IRi

Frühjahrsputz im Garten ohne Rauchzeichen

Gehölzschnitt und Grünabfälle kompostieren

Das Dresdner Amt für Umweltschutz weist zu Beginn der Gartensaison darauf hin, dass Gehölzschnitt und Grünabfälle im Stadtgebiet grundsätzlich nicht verbrannt werden dürfen. Die Regelung gilt auch für die nach Dresden eingemeindeten Ortschaften.

Wer auf seinem Grundstück genügend Platz hat, sollte Äste und Gehölzschnitt zum Verrotten stapeln oder anhäufen. So finden nützliche Tiere Nahrung und Unterschlupf. Überdies können an einem schattigen Ort im Gelände geschreddertes Holz, Laub und andere Gartenabfälle kompostiert werden. Andere, freilich mit Kosten verbundene Lösungen sind die Selbstablieferung in den Wertstoffhöfen oder die turnusmäßige Abholung von Biotonnen. Über Entsorgungsmöglichkeiten und -gebühren informiert der Dresdner Abfallkalender für das erste Halbjahr 2001 oder das Abfall-Infotelefon 4 88 96 33.

Trotz des Verwertungsgebotes für Gehölzschnitt und Grünabfälle kann in Ausnahmefällen ein Verbrennen zugelassen werden, wenn jegliche andere Entsorgung unzumutbar ist. Gründe, die dies rechtfertigen, sind etwa, wenn alleinstehende, ältere Personen für ihre Grünabfälle auf einem kleinen Grundstück in Hanglage keinen Platz zum Kompostieren finden und sie auch ein Abtransportieren nicht bewältigen können. In solchen Situationen ist eine Abstimmung mit der Umweltbehörde unter Telefon 4 88 62 38 oder 4 88 62 39 nötig.

Im Zusammenhang mit dem Frühjahrsarbeiten im Garten sei zusätzlich auf das Verbot im Sächsischen Naturschutzgesetz hingewiesen, zwischen 1. März und 30. September Bäume zu fällen oder Sträucher zu beseitigen. Der Verschnitt von Gehölzen ist erlaubt, insbesondere auch der Pflegeschnitt von Hecken. Baumfällgenehmigungen erteilt auf Antrag das Sachgebiet Gehölzschutz der Abteilung Naturschutz im Umweltamt. Informationen sind in den Ortsämtern oder unter Telefon 4 88 94 45 erhältlich.




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